Darf oder muss,kann ein SBV bei Btr-Auschüsse oder bei Arbeitsgruppen teil nehmen wenn es um keinen Schwerbehinderten-sachen oder Personen geht ?
Erstellt am 01.02.2012 um 16:10 Uhr von GeSammtsBV Die SBV DARF/KANN an ALLEN Gremiensitzungen (also Ausschüsse Arbeitsgruppen/ Wa usw.) des BR beraten teilnehmen und auch zu allen Punkten etwas sagen. Sie kann Beschlüsse des BR ggf. aussetzen. § 32 BetrVG § 95 (4) SGB IX