SBV Teilnahmen bei BR-Sitzungen?
Darf oder muss,kann ein SBV bei Btr-Auschüsse oder bei Arbeitsgruppen teil nehmen wenn es um keinen Schwerbehinderten-sachen oder Personen geht ?
Community-Antworten (1)
01.02.2012 um 17:10 Uhr
Die SBV DARF/KANN an ALLEN Gremiensitzungen (also Ausschüsse Arbeitsgruppen/ Wa usw.) des BR beraten teilnehmen und auch zu allen Punkten etwas sagen.
Sie kann Beschlüsse des BR ggf. aussetzen.
§ 32 BetrVG § 95 (4) SGB IX
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