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SBV Teilnahmen bei BR-Sitzungen?

W
Wamme
Jan 2018 bearbeitet

Darf oder muss,kann ein SBV bei Btr-Auschüsse oder bei Arbeitsgruppen teil nehmen wenn es um keinen Schwerbehinderten-sachen oder Personen geht ?

1.25701

Community-Antworten (1)

G
GeSammtsBV

01.02.2012 um 17:10 Uhr

Die SBV DARF/KANN an ALLEN Gremiensitzungen (also Ausschüsse Arbeitsgruppen/ Wa usw.) des BR beraten teilnehmen und auch zu allen Punkten etwas sagen.

Sie kann Beschlüsse des BR ggf. aussetzen.

§ 32 BetrVG § 95 (4) SGB IX

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