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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtszeit BR

G
Grumpi
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, unser BR wurde erstmals am 18.7.2017 gewählt, hat die Wahlperiode in 2018 übersprungen, da nicht länger als 1 Jahr im Amt. Nach 21 BetrVG endet die Amtszeit am 31.5.2022 Jetzt wurde ein neuer BR am 28.3. gewählt, demzufolge beginnt die Amtszeit des neuen BR, nMn trotzdem erst am 01.06.2022 oder?

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Community-Antworten (3)

E
enigmathika

01.04.2022 um 15:06 Uhr

Nein, die Amtszeit des neuen Betriebsrates beginnt mit der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.

I
IlkaB

01.04.2022 um 15:23 Uhr

§21 BetrVG, Nr. 2: Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.

K
Kjarrigan

01.04.2022 um 15:35 Uhr

Fitting RN 52 zu § 13 Abs. 2 BerVG

In allen Fällen einer Wahl nach Abs. 2 außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums ist für den Beginn der Amtszeit des neugewählten BR die Bekanntmachung des Wahlergebnisses maßgebend (→ § 21 Rn. 7 f.). Der Tag der Bekanntmachung wird nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mitgezählt; vielmehr beginnt die Frist erst mit dem folgenden Tag.

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