Erstellt am 01.02.2012 um 11:34 Uhr von rkoch
Nein, natürlich nicht. Der Umstand das einzelne BRM sich nach der Sitzung am Arbeitsplatz zurückgemeldet haben impliziert nicht automatisch dass alle anderen BRM nicht doch noch BR-Arbeit verrichten.
Insofern könnte der AG eine Abmahnung nur darauf stützen, das er BEWEISE hat die belegen dass die BRM keine BR-Arbeit mehr verrichtet haben und sich trotzdem nicht am Arbeitsplatz eingefunden haben. Das würde eigentlich nur gehen, wenn diese von irgendwem beim machen einer unzulässigen Pause gesehen wurden.
Das Problem dürfte allein darin bestehen diese Abmahnung wieder aus der Personalakte zu entfernen. Aber so weit sie nicht darauf gestützt ist dass das BRM (beweisbar) die BR-Arbeit beendet hat und trotzdem nicht zur Arbeit erschienen ist, ist sie das Papier nicht wert auf der sie steht. In dem Fall wäre evtl. eine Gegendarstellung (habe noch BR-Arbeit gemacht) sinnvoll.
Erstellt am 01.02.2012 um 11:36 Uhr von petrus
Kommt drauf an, was Du unter "ausgetauscht" verstehst. Eine Nachbereitung der in der Sitzung besprochenen Inhalte gehört selbstverständlich zur BR-Arbeit. Hat der Austausch hingegen über die aktuellen Geschehnisse im "Dschungelcamp" stattgefunden...
Erstellt am 01.02.2012 um 11:42 Uhr von hilfsheriff
hallo,
schwierige Frage, habt ihr 3 euch denn bei euerem Vorgesetzten abgemeldet in der Zeit in der ihr euch ausgetauscht habt?
Ich nehme an ihr habt euch in dieser Zeit auch über Betriebsratsthemen unterhalten, somit wäre es BR-arbeit wenn ihr euch abgemeldet hättet.
Im anderen Fall müsste man es rechtlich klären lassen( würde einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen) ob diese Abmahnung denn überhaupt rechtens ist.
Erstellt am 01.02.2012 um 11:56 Uhr von MonaLisa
@ehrtbbeehre,
Sitzungsende ist nicht unbedingt gleich Betriebsratstätigkeitsende (was für ein Wort... )
Ihr habt euch zur Sitzung abgemeldet (hoffentlich!) und in dem Moment in dem ihr euch am Arbeitsplatz zurückmeldet, ist die BR - Tätigkeit beendet! Das gilt für jeden eínzelnen Betriebsrat und es ist ohne weiteres möglich, dass jeder zu einer anderen Zeit zurückkommt.
Dieses Theater haben wir zum Glück hinter uns und durchgestanden. Nun haben es unsere Vorgesetzten kapiert....
Die Abmahnung einrahmen und im BR - Büro zur Schau stellen!
@hilfsheriff,
da gibt es nix zu klären......
Erstellt am 01.02.2012 um 12:00 Uhr von rkoch
petrus> Hat der Austausch hingegen über die aktuellen Geschehnisse im "Dschungelcamp" stattgefunden...
Da hast Du vollkommen Recht, allerdings bleibt das Problem der Beweisbarkeit dass die BRM derartiges getan haben (schließlich waren die drei im BR-Büro). Die pure Vermutung wird wohl kaum gelten, es sei denn derartige Vorfälle häufen sich derart dass der Verdacht eines Fehlverhaltens naheliegen würde oder es gab Zeugen die "geplappert" haben.
hilfsheriff> habt ihr 3 euch denn bei euerem Vorgesetzten abgemeldet in der Zeit in der ihr euch ausgetauscht habt?
Da das ganze (unmittelbar) "nach der Sitzung" war gehe ich davon aus, dass die BRM "abgemeldet" waren.
Erstellt am 01.02.2012 um 17:15 Uhr von petrus
@rkoch
e> Nach der Sitzung haben sich drei von uns (insgesamt 7) noch beim BR-Zimmer ausgetauscht
Da steht eben nicht _im_ BR-Zimmer.
Und wenn _beim_ BR-Zimmer bedeutet, dass der Austausch "im offenen Türrahmen" oder gar vor dem BR-Zimmer stattfand, könnte es "dritte" als Zeugen geben. Und je nachdem, was da geredet wurde...
Erstellt am 01.02.2012 um 23:57 Uhr von rkoch
... kleines Wort, große Wirkung.... Tja, wenn uns erthbeere nicht erhellt.....