Abmahnung nach Sitzung
Hallo, wir haben gestern Sitzung gehabt. Nach der Sitzung haben sich drei von uns (insgesamt 7) noch beim BR-Zimmer ausgetauscht, während die anderen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückgegangen sind. Eine von uns Dreien hat heute eine Abmahnung erhalten, da sie nach der Sitzung nicht am Arbeitsplatz war und wegen Arbeitsverweigerung. Ist das zulässig?
Community-Antworten (7)
01.02.2012 um 12:34 Uhr
Nein, natürlich nicht. Der Umstand das einzelne BRM sich nach der Sitzung am Arbeitsplatz zurückgemeldet haben impliziert nicht automatisch dass alle anderen BRM nicht doch noch BR-Arbeit verrichten.
Insofern könnte der AG eine Abmahnung nur darauf stützen, das er BEWEISE hat die belegen dass die BRM keine BR-Arbeit mehr verrichtet haben und sich trotzdem nicht am Arbeitsplatz eingefunden haben. Das würde eigentlich nur gehen, wenn diese von irgendwem beim machen einer unzulässigen Pause gesehen wurden.
Das Problem dürfte allein darin bestehen diese Abmahnung wieder aus der Personalakte zu entfernen. Aber so weit sie nicht darauf gestützt ist dass das BRM (beweisbar) die BR-Arbeit beendet hat und trotzdem nicht zur Arbeit erschienen ist, ist sie das Papier nicht wert auf der sie steht. In dem Fall wäre evtl. eine Gegendarstellung (habe noch BR-Arbeit gemacht) sinnvoll.
01.02.2012 um 12:36 Uhr
Kommt drauf an, was Du unter "ausgetauscht" verstehst. Eine Nachbereitung der in der Sitzung besprochenen Inhalte gehört selbstverständlich zur BR-Arbeit. Hat der Austausch hingegen über die aktuellen Geschehnisse im "Dschungelcamp" stattgefunden...
01.02.2012 um 12:42 Uhr
hallo, schwierige Frage, habt ihr 3 euch denn bei euerem Vorgesetzten abgemeldet in der Zeit in der ihr euch ausgetauscht habt? Ich nehme an ihr habt euch in dieser Zeit auch über Betriebsratsthemen unterhalten, somit wäre es BR-arbeit wenn ihr euch abgemeldet hättet. Im anderen Fall müsste man es rechtlich klären lassen( würde einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen) ob diese Abmahnung denn überhaupt rechtens ist.
01.02.2012 um 12:56 Uhr
@ehrtbbeehre, Sitzungsende ist nicht unbedingt gleich Betriebsratstätigkeitsende (was für ein Wort... ) Ihr habt euch zur Sitzung abgemeldet (hoffentlich!) und in dem Moment in dem ihr euch am Arbeitsplatz zurückmeldet, ist die BR - Tätigkeit beendet! Das gilt für jeden eínzelnen Betriebsrat und es ist ohne weiteres möglich, dass jeder zu einer anderen Zeit zurückkommt. Dieses Theater haben wir zum Glück hinter uns und durchgestanden. Nun haben es unsere Vorgesetzten kapiert.... Die Abmahnung einrahmen und im BR - Büro zur Schau stellen!
@hilfsheriff, da gibt es nix zu klären......
01.02.2012 um 13:00 Uhr
petrus> Hat der Austausch hingegen über die aktuellen Geschehnisse im "Dschungelcamp" stattgefunden...
Da hast Du vollkommen Recht, allerdings bleibt das Problem der Beweisbarkeit dass die BRM derartiges getan haben (schließlich waren die drei im BR-Büro). Die pure Vermutung wird wohl kaum gelten, es sei denn derartige Vorfälle häufen sich derart dass der Verdacht eines Fehlverhaltens naheliegen würde oder es gab Zeugen die "geplappert" haben.
hilfsheriff> habt ihr 3 euch denn bei euerem Vorgesetzten abgemeldet in der Zeit in der ihr euch ausgetauscht habt?
Da das ganze (unmittelbar) "nach der Sitzung" war gehe ich davon aus, dass die BRM "abgemeldet" waren.
01.02.2012 um 18:15 Uhr
@rkoch e> Nach der Sitzung haben sich drei von uns (insgesamt 7) noch beim BR-Zimmer ausgetauscht
Da steht eben nicht im BR-Zimmer. Und wenn beim BR-Zimmer bedeutet, dass der Austausch "im offenen Türrahmen" oder gar vor dem BR-Zimmer stattfand, könnte es "dritte" als Zeugen geben. Und je nachdem, was da geredet wurde...
02.02.2012 um 00:57 Uhr
... kleines Wort, große Wirkung.... Tja, wenn uns erthbeere nicht erhellt.....
Verwandte Themen
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Mobbingvorwürfe vom Arbeitnehmer - was können wir tun?
ÄlterHallo, haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll. Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen. Damit ist er ja beim AG unbeli
Abmahnung rechtens für ein im Übrigen geduldetes Verhalten? Arbeitsbeginn nach Kernzeitbeginn.
ÄlterHintergrund: Der AN arbeitet in einer Firma mit Zeiterfassung (Kommen/Gehen wird an einer Stechuhr registriert). Die Kernarbeitszeit ist bislang per Betriebsvereinbarung geregelt (9 bis 15 Uhr). Die B