Erstellt am 01.02.2012 um 11:39 Uhr von rkoch
Nur dann, wenn die Entsendung auf Dauer angelegt ist, sprich: Es sich um eine Versetzung in einen anderen Betrieb handelt. Dieses bedürfte aber der MB nach §99 und der expliziten Zustimmung des BR nach §103 BetrVG. Alles andere ist u.U. noch nicht einmal ein Grund für eine Verhinderung, sprich Du dürftest/müsstest sogar zu Sitzungen anreisen.
Erstellt am 01.02.2012 um 17:10 Uhr von mainpower
@rkoch
ich schätze deine Beiträge immer als richtige und wichtige Aussagen.
Aber ob bei Auslandsaufenthalten immer kein Grund für eine Verhinderung vorliegt wage ich zu bezweifelen. Wenn meine Firma in München und die Montagetätigkeit in China ist würde ich die verhältnismäßigkeit für eine Anreise zur BR Sitzung doch stark anzweifelen.
Erstellt am 01.02.2012 um 18:25 Uhr von peanuts
"....und der expliziten Zustimmung des BR nach §103 BetrVG. "
Es handelt sich offensichtlich um ein Ersatzmitglied und da spielt der 103er überhaupt keine Rolle.
Der BR muss gem. § 99 BetrVG angehört werden, wenn Versetzungsbegriff erfüllt ist.
Der Arbeitsvertrag muss entweder bereits die Möglichkeit einer Auslandsentsendung vorsehen oder aber diese muss per einvernehmlicher Zusatzvereinbarung geschaffen werden.
Eine Auslandsentsendung beinhaltet im Regelfall, dass der Stammarbeitsplatz erhalten bleibt. Ein Verlust der Wählbarkeit ist dann nicht anzunehmen.
Erstellt am 02.02.2012 um 00:20 Uhr von rkoch
@mainpower
Du hast mein "u.U." übersehen - von IMMER hab ich nix gesagt. Unter Umständen ist auch ein Auslandsaufenthalt kein Grund für eine Verhinderung. Denn auch für das Ruhrgebiet ist Frankreich "Ausland" und die Anfahrt zur Sitzung ist dann Null Problem. Und u.U. (schon wieder) kann auch eine längere Strecke, wenn sie z.B. von firmeneigenen Flugzeugen regelmäßig beflogen wird (wir hatten mal die Diskussion "Bohrinsel") eine Anreise zur Sitzung realisierbar erscheinen lassen. Insofern auch mein dürftes/müsstest.
@peanuts
Naja, da steht "ordentliches Mitglied, bzw. als Ersatzmitglied", also wohl eher eine theoretische Frage. Aber insofern Danke für die Ergänzung, das "Ersatzmitglied" hab ich echt ignoriert, und da hast Du definitiv recht.
Erstellt am 02.02.2012 um 12:05 Uhr von muetze
Liebe Kollegen, danke für eure schnelle Unterstützung. muetze.