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Auslandsentsendung von BR-Mitglieder

M
muetze
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, verliere ich als ordentliches BR-Mitglied, bzw als Ersatzmitglied die Wählbarkeit (§ 24 Erlöschen der Mitgliedschaft) und damit dauerhaft mein BR-Mandat, wenn ich einer Auslandsentsendung zustimme?

Danke!

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Community-Antworten (5)

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rkoch

01.02.2012 um 12:39 Uhr

Nur dann, wenn die Entsendung auf Dauer angelegt ist, sprich: Es sich um eine Versetzung in einen anderen Betrieb handelt. Dieses bedürfte aber der MB nach §99 und der expliziten Zustimmung des BR nach §103 BetrVG. Alles andere ist u.U. noch nicht einmal ein Grund für eine Verhinderung, sprich Du dürftest/müsstest sogar zu Sitzungen anreisen.

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Mainpower

01.02.2012 um 18:10 Uhr

@rkoch ich schätze deine Beiträge immer als richtige und wichtige Aussagen. Aber ob bei Auslandsaufenthalten immer kein Grund für eine Verhinderung vorliegt wage ich zu bezweifelen. Wenn meine Firma in München und die Montagetätigkeit in China ist würde ich die verhältnismäßigkeit für eine Anreise zur BR Sitzung doch stark anzweifelen.

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Peanuts

01.02.2012 um 19:25 Uhr

"....und der expliziten Zustimmung des BR nach §103 BetrVG. "

Es handelt sich offensichtlich um ein Ersatzmitglied und da spielt der 103er überhaupt keine Rolle. Der BR muss gem. § 99 BetrVG angehört werden, wenn Versetzungsbegriff erfüllt ist.

Der Arbeitsvertrag muss entweder bereits die Möglichkeit einer Auslandsentsendung vorsehen oder aber diese muss per einvernehmlicher Zusatzvereinbarung geschaffen werden.

Eine Auslandsentsendung beinhaltet im Regelfall, dass der Stammarbeitsplatz erhalten bleibt. Ein Verlust der Wählbarkeit ist dann nicht anzunehmen.

R
rkoch

02.02.2012 um 01:20 Uhr

@mainpower

Du hast mein "u.U." übersehen - von IMMER hab ich nix gesagt. Unter Umständen ist auch ein Auslandsaufenthalt kein Grund für eine Verhinderung. Denn auch für das Ruhrgebiet ist Frankreich "Ausland" und die Anfahrt zur Sitzung ist dann Null Problem. Und u.U. (schon wieder) kann auch eine längere Strecke, wenn sie z.B. von firmeneigenen Flugzeugen regelmäßig beflogen wird (wir hatten mal die Diskussion "Bohrinsel") eine Anreise zur Sitzung realisierbar erscheinen lassen. Insofern auch mein dürftes/müsstest.

@peanuts

Naja, da steht "ordentliches Mitglied, bzw. als Ersatzmitglied", also wohl eher eine theoretische Frage. Aber insofern Danke für die Ergänzung, das "Ersatzmitglied" hab ich echt ignoriert, und da hast Du definitiv recht.

M
muetze

02.02.2012 um 13:05 Uhr

Liebe Kollegen, danke für eure schnelle Unterstützung. muetze.

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