Hallo,

ich möchte folgende Frage stellen.

Ein Mitarbeiter, der beruflich bedingt kurzfristig oder auch längerfristig ins Ausland versandt wird, unterliegt welchen Regelungen im Bereich der Krankenversicherung.

Gilt weiterhin die bestehende Krankenversicherung oder muß der Mitarbeiter selbst was machen?

Gruß
Bernado