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Auslandsentsendung - Versicherungsschutz Krankenversicherung

B
Bernado
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich möchte folgende Frage stellen.

Ein Mitarbeiter, der beruflich bedingt kurzfristig oder auch längerfristig ins Ausland versandt wird, unterliegt welchen Regelungen im Bereich der Krankenversicherung.

Gilt weiterhin die bestehende Krankenversicherung oder muß der Mitarbeiter selbst was machen?

Gruß Bernado

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Community-Antworten (1)

M
Matze

06.10.2010 um 20:44 Uhr

Was heißt Ausland? Welche Dauer? Im EU-Bereich gibt es den "Auslandskrankenschein" von der Krankenkasse für kurzzeitige Aufenthalte (z.B. TK: bis zu 4 Wochen je Reise).
Für darüber hinausgehende Länder muss privat abgesichert werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auslandseinsatz des Deutschen Entwicklungsdienstes bzw. der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit müssen sich alle privat versichern. Du solltest dich bei einer Krankenkasse erkundigen, die können dich in dieser Frage besser beraten als dieses Forum! Achja, Gelegenheit nutzen und Geld für diese zusätzlichen Aufwendungen einfordern.

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