Vereinfachtes Verfahren BR Wahl über 100 Mitarbeiter - Stützungsunterschriften
Wir haben bei der Erstellung der Wählerliste festgestellt das wir 103 Wahlberechtigte haben. - also 7 BR Mitglieder in Zukunft haben werden. Da es sich um ein Persönlichkeitswahl handelt müsst jeder BR-Kandidat mindestens 5 Stützunterschriften beibringen. Wir haben eine permanenten Außendienst von ca. 35 Leuten - wir haben ein Homeoffice-Regelung die von 100 % Homeoffice bis kein Homeoffice reicht. Es sind aber nie mehr wie 25 Leute in der Firma. Es ist also unmöglich die Stützungsunterschriften in der vorgegeben Verfahrenszeit im Original zu beschaffen.
- gibt es eine Möglichkeit die der Gesetzgeber zulässt dass das doch möglich ist. ?? (Nachreichung der Original) 2- Können wir eine Listewahl durchführen (z.B. Liste BR alter BR 5 Mitgleder - die wollen alle wieder antreten ) was ist mit den neuen Kandidaten - was müssen die tun um gewählt zu werden ? - eigene Liste, reichen 5 Stützunterschriften etc.etc
Community-Antworten (3)
01.04.2022 um 11:58 Uhr
Beim vereinfachten Wahlverfahren muss nicht jede_r Kandidat_in Stützunterschriften sammlen. Es können auch hier mehrere Personen auf einem Wahlvorschlag stehen. Die Stützunterschriften gelten dann für den gesamten Wahlvorschlag.
Wenn Ihr über 100 Mitarbeiter habt und deshalb einen 7er BR wählt, wird normalerweise Listenwahl gemacht. Ihr könnt aber mit dem AG vereinbaren, dass ihr das vereinfachte Wahlverfahren durchführt (§14a Abs.5). Ist das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart, so wird es auch angewandt. Dann gibt es keine Listenwahl.
01.04.2022 um 12:03 Uhr
Die Kandidaten können die Zustimmung zur Kandidatur schriftlich zu Hause aufsetzen, unterschreiben und an denjenigen schicken, der "im Betrieb" den Wahlvorschlag dann einreicht.
01.04.2022 um 12:27 Uhr
Zu 1.
Ihr könnt die Vorschlagsliste per Mail an die Home-Office-Kolleg:innen schicken. diese, können sie ausdrucken, auf der Unterschriftenliste unter schreiben und beides an den Listenführer schicken. (Postweg, weil die Originalunterschrift vorliegen muss). Dieser heftet alles zusammen und gibt es dann erst beim Wahlvorstand ab.
zu 2.
Da Ihr mehr als 100 aber unter 200 Mitarbeiter habet, ist das normale Wahlverfahren mit Listenwahl vorgesehen, aber Ihr könnt mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren mit Personenwahl vereinbaren. Sollte das schon geschehen sein, könnt Ihr jetzt nicht mehr auf Listenwahl umschwenken.
Wenn nicht, ist eine Verhältniswahl (Listenwahl) obligat! Jede Liste benötigt dann 5 Stützunterschriften. Eine Personenwahl könnte dann nur noch stattfinden, wenn nur eine Liste eingereicht würde, auf der alle Kandidaten stehen.
Es ist zwar jetzt schon etwas knapp, aber Ihr solltet versuchen, noch irgendwo eine Online-Schulung zu ergattern.
Nachtrag: Sorry, hatte den Text schon geschrieben, aber verspätet abgesendet
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