Erstellt am 01.04.2022 um 09:58 Uhr von rsddbr
Beim vereinfachten Wahlverfahren muss nicht jede_r Kandidat_in Stützunterschriften sammlen. Es können auch hier mehrere Personen auf einem Wahlvorschlag stehen. Die Stützunterschriften gelten dann für den gesamten Wahlvorschlag.
Wenn Ihr über 100 Mitarbeiter habt und deshalb einen 7er BR wählt, wird normalerweise Listenwahl gemacht. Ihr könnt aber mit dem AG vereinbaren, dass ihr das vereinfachte Wahlverfahren durchführt (§14a Abs.5). Ist das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart, so wird es auch angewandt. Dann gibt es keine Listenwahl.
Erstellt am 01.04.2022 um 10:03 Uhr von celestro
Die Kandidaten können die Zustimmung zur Kandidatur schriftlich zu Hause aufsetzen, unterschreiben und an denjenigen schicken, der "im Betrieb" den Wahlvorschlag dann einreicht.
Erstellt am 01.04.2022 um 10:27 Uhr von Enigmathika
Zu 1.
Ihr könnt die Vorschlagsliste per Mail an die Home-Office-Kolleg:innen schicken. diese, können sie ausdrucken, auf der Unterschriftenliste unter schreiben und beides an den Listenführer schicken. (Postweg, weil die Originalunterschrift vorliegen muss). Dieser heftet alles zusammen und gibt es dann erst beim Wahlvorstand ab.
zu 2.
Da Ihr mehr als 100 aber unter 200 Mitarbeiter habet, ist das normale Wahlverfahren mit Listenwahl vorgesehen, aber Ihr könnt mit dem Arbeitgeber das vereinfachte Wahlverfahren mit Personenwahl vereinbaren.
Sollte das schon geschehen sein, könnt Ihr jetzt nicht mehr auf Listenwahl umschwenken.
Wenn nicht, ist eine Verhältniswahl (Listenwahl) obligat! Jede Liste benötigt dann 5 Stützunterschriften. Eine Personenwahl könnte dann nur noch stattfinden, wenn nur eine Liste eingereicht würde, auf der alle Kandidaten stehen.
Es ist zwar jetzt schon etwas knapp, aber Ihr solltet versuchen, noch irgendwo eine Online-Schulung zu ergattern.
Nachtrag: Sorry, hatte den Text schon geschrieben, aber verspätet abgesendet