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Dringende Anfrage

B
BRätin
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag,

schwerbehinderte Mitarbeiter haben die Wahl zur Schwerbehi ndertenvertretung wegen massiver Wahlbehinderung und Wahlverfehlungenangefochten. Die Gründe für die Anfechtung hat ihnen der Wahlvorstand sogar selbst geliefert, er hat Kopien aus den Wahlunterlagen übergeben. Heute wurden die Kollegen von Betriebsräten aufgefordert, dieses dem Unternehmen zu sagen, denn ihr Arbeitsplatz wäre gefährdet, der Arbeitgeber kann sie deshalb entlassen. Wie sieht das das Forum? Kann mir diesesmal jemand helfen. Danke BRätin

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Community-Antworten (6)

R
rolfo

31.01.2012 um 16:33 Uhr

Komme mit der Frage nicht ganz klar, wer soll oder kann entlassen werden

  • die Schwerbehinderten, warum?
  • die Wahlbewerber, warum ?
  • der Wahlvorstand ? Der AG kann keinen entlassen weil er eine Wahl angefochten hat und was sonst noch alles Vorausstzung zur Kündigung von Schwerbehinderten dürfte ja wohl bekannt sein
G
gironimo

31.01.2012 um 18:19 Uhr

er hat Kopien aus den Wahlunterlagen übergeben<

wem? und welchen Einfluß hatte dies auf die Wahl?

Von entlassen kann doch im Zusammenhang einer Wahl nicht die Rede sein.

Bitte mehr Infos!

B
BRätin

31.01.2012 um 18:34 Uhr

der Wahlvorstand hat den Wahlanfechtern eine Kopie des Wahlordners nach der abgeschlossenen Wahl übergeben. Somit konnte eine sehr umfangreiche Anfechtung gemacht werden. Bei dieser Wahl wurde Wahlbehinderung begangen und Listen zugelassen, die nicht mit der Wahlordnung einhergehen. Nachdem nun einige Betriebsräte der anderen (Gewerkschafts-)Listen dies erfahren haben, wird versucht zum einen die Kollegen dahingehend zu beeinflussen, dass sie ihren Antrag zurücknehmen. Man hält ihnen vor, dass sie dieses Verhalten des Wahlvorstandes dem Unternehmen hätten melden müssen. Da sie es nicht getan haben, wäre jetzt ihr Arbeitsplatz gefährdet, da das Unternehmen sie entlassen kann. Der Betriebsrat würde dann diesen Kündigungen auch zu stimmen. Danke

W
wahlvst

31.01.2012 um 19:23 Uhr

die Aussagen des AG sind alle Unsinn und entbehren jeglicher Rechtsgundage

D
DerAlteHeini

31.01.2012 um 19:31 Uhr

BRätin Übergibt der Wahlvorstand NACH der Wahl Wahlunterlagen an den Arbeitgeber, ist dies keine Begründung für eine Wahlanfechtung. Dies ist auch keine Begründung für eine Kündigung von Kollegen des Wahlvorstandes, die diese Unterlagen übergeben haben.

Ergeben diese Unterlagen das gravierende Fehler bei der Wahl gemacht wurden, kann mit diesen Unterlagen, von den Berechtigten, die Wahl angefochten werden. Mitglieder des Wahlvorstandes können NICHT aufgrund gemachter Fehler bei der Wahl, entlassen werden.

Die Betriebsräte behaupten, dass der Wahlvorstand, bzw. Mitglieder den Arbeitgeber über die Mängel bei der laufenden Wahl informieren müssten, ist falsch. Der Arbeitgeber kann und darf nicht in eine laufende Wahl eingreifen. Das ist rechtlich nur mit Hilfe des Arbeitsgericht möglich. Ist einem bekannt, dass es bei dieser Wahl nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, kann die Wahl innerhalb der gesetzlichen Frist angefochten werden und dies dürfte hier so geschehen sein.

R
rkoch

01.02.2012 um 09:50 Uhr

Man hält ihnen vor, dass sie dieses Verhalten des Wahlvorstandes dem Unternehmen hätten melden müssen.

Vollkommener BLÖDSINN! Was soll der AG mit diesem Wissen anstellen? Die Wahl für die AN anfechten? Dann können es die AN auch gleich tun, das Ergebnis ist das selbe. Und so fern der AG die Wahl nicht anficht müssen es die AN ja doch tun, denn das ist ihr gutes Recht das die Wahl nach Recht und Gesetz durchgeführt wurde.

Da sie es nicht getan haben, wäre jetzt ihr Arbeitsplatz gefährdet, da das Unternehmen sie entlassen kann.

Wo soll da der Kündigungsgrund liegen? Zwar wird anerkannt das eine Strafanzeige gegenüber dem AG eine Kündigung rechtfertigt, aber davon ist hier nicht die Rede! Der AG ist noch nicht einmal Beteiligter (!) in diesem Verfahren, er sei denn ER hat ABSICHTLICH und mit KRIMINELLER Energie die Wahl beeinflußt, dann könnte aus der Anfechtung eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft hervorgehen. Aber 1. müssten dann die Handlungen des AG schon exorbitant gewesen sein, 2. können DAFÜR die AN nichts. Das dieses Risko besteht kann nicht als Grund angesehen werden eine Rechtsunwirksame Wahl unangefochten bestehen zu lassen. Eine Kündigung WEGEN der Wahlanfechtung wäre definitiv unwirksam.

Der Betriebsrat würde dann diesen Kündigungen auch zu stimmen.

Und DAS grenzt an eine Straftat des BR bzw. des BRM welches diese Aussage getätigt hat (Nötigung). Zumindest wäre es eine grobe Pflichtverletzung. Der BR ist nicht Richter über die AN.

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