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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anfragen an den Arbeitgeber - Möglichkeit, den Arbeitgeber zu einer Antwort auf eine Anfrage zu "zwingen"?

E
Ed
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gibt es eine Möglichkeit, den Arbeitgeber zu einer Antwort auf eine Anfrage zu "zwingen", ähnlich einer Anfrage im Bundestag. Hintergrund: Unser Arbeitgeber hat vor Jahren die 42 h Woche eingeführt (ohne Lohnausgleich). Wir wollen Ihn zu einer Stellungnahme bewegen, den wirtschaftlichen Nutzen darzulegen. vielen Dank im voraus

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Community-Antworten (6)

K
K.Etzer

20.04.2009 um 11:09 Uhr

Na, der liegt auf der Hand, der Nutzen, oder? Es gibt keine rechtliche Handhabe für die Belegschaft. Wenn ihr einen Betriebsrat hättet und einen Wirtschaftsausschuß, wäre das was anderes.

P
Peanuts

20.04.2009 um 11:18 Uhr

Greift denn ein Tarifvertrag?

C
celestro

14.07.2017 um 13:50 Uhr

"Es gibt keine rechtliche Handhabe für die Belegschaft. Wenn ihr einen Betriebsrat hättet und einen Wirtschaftsausschuß, wäre das was anderes."

Und woraus ziehst Du den Schluß, das es sich keinen BR mit Wirtschaftsausschuß gibt ?

N
nicoline

14.07.2017 um 14:11 Uhr

Hallo WAF, mir erschließt sich nicht, warum es hier einen Button zum Melden gibt, wenn dann doch keiner darauf reagiert, dass hier Werbung eingestellt wird.

N
nicoline

14.07.2017 um 14:29 Uhr

celestro der Ursprungsbeitrag stammt aus 2009, nur die Werbung ist frisch!

C
celestro

14.07.2017 um 15:40 Uhr

"der Ursprungsbeitrag stammt aus 2009, nur die Werbung ist frisch!"

Danke ... diesmal bin ich selbst drauf reingefallen.

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