Anfragen an den Arbeitgeber - Möglichkeit, den Arbeitgeber zu einer Antwort auf eine Anfrage zu "zwingen"?
Hallo Gibt es eine Möglichkeit, den Arbeitgeber zu einer Antwort auf eine Anfrage zu "zwingen", ähnlich einer Anfrage im Bundestag. Hintergrund: Unser Arbeitgeber hat vor Jahren die 42 h Woche eingeführt (ohne Lohnausgleich). Wir wollen Ihn zu einer Stellungnahme bewegen, den wirtschaftlichen Nutzen darzulegen. vielen Dank im voraus
Community-Antworten (6)
20.04.2009 um 11:09 Uhr
Na, der liegt auf der Hand, der Nutzen, oder? Es gibt keine rechtliche Handhabe für die Belegschaft. Wenn ihr einen Betriebsrat hättet und einen Wirtschaftsausschuß, wäre das was anderes.
20.04.2009 um 11:18 Uhr
Greift denn ein Tarifvertrag?
14.07.2017 um 13:50 Uhr
"Es gibt keine rechtliche Handhabe für die Belegschaft. Wenn ihr einen Betriebsrat hättet und einen Wirtschaftsausschuß, wäre das was anderes."
Und woraus ziehst Du den Schluß, das es sich keinen BR mit Wirtschaftsausschuß gibt ?
14.07.2017 um 14:11 Uhr
Hallo WAF, mir erschließt sich nicht, warum es hier einen Button zum Melden gibt, wenn dann doch keiner darauf reagiert, dass hier Werbung eingestellt wird.
14.07.2017 um 14:29 Uhr
celestro der Ursprungsbeitrag stammt aus 2009, nur die Werbung ist frisch!
14.07.2017 um 15:40 Uhr
"der Ursprungsbeitrag stammt aus 2009, nur die Werbung ist frisch!"
Danke ... diesmal bin ich selbst drauf reingefallen.
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