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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vergütung BR Vorsitzender

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Marian12
Jul 2024 bearbeitet

Der Betriebsratsvorsitzende hat nach seiner Wahl weiterhin Anspruch auf dasselbe Gehalt auf das er vorher Anspruch hatte. Das ist mir klar, doch brauche ich mal eure Hilfe.

Ich habe bisher auch Zielvereinbarungen gehabt, diese habe ich jedes Jahr auch erreicht. Nun werde ich Freigestellt und man teilte mir mit, das diese nun wegfallen würden. Ich habe nun viel gelesen und bin leider noch nicht schlauer. Bevor ich BR Vorsitzender wurde, hat man versucht, mich mit einer Lohnerhöhung davon weg zu ködern. Ich habe mich aber für den Vorsitz entschieden.

Unser Unternehmen wurde gesplittet und hat nun 3 Betriebsräte in 2 Betriebsräten gibt es eine Freistellung, der 1 Betriebsrat hat nur 70 Mitarbeiter.

Der Betriebsratsvorsitzender der auch Freigestell ist, macht eine weitere Periode und verdient wesentlich mehr als ich. Das ist mi aber egal.

Ich würde gerne wissen welche Grundlagen ich hier ziehen kann.

Danke für eure Hilfe

39508

Community-Antworten (8)

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Moreno

31.03.2022 um 20:54 Uhr

Also wirklich schlau werde ich nicht aus deiner Frage! Ein freigestellter Ingenieur verdient halt nun mal besser wie ein freigestellter Bäcker. Wenn du freigestellt bist musst du soviel verdienen als wenn du normal arbeiten würdest. Gut ist es immer in dem Fall Vergleichspersonen zu nehmen!

M
Marian12

31.03.2022 um 22:03 Uhr

Mir geht es Hauptsächlich um meine Zielvereinbarung. Hätte das andere nicht erwähnen müssen sorry

C
celestro

31.03.2022 um 22:14 Uhr

Es gilt das Entgeltausfallprinzip. Du musst also so gestellt werden, als hättest Du normal gearbeitet.

Ziele kann man erreichen oder verfehlen. Aber sie sollten ja immer erreichbar sein. Demnach kann man davon ausgehen, dass die MA ihre Ziele auch erreichen wollen und entsprechend dafür arbeiten.

Als freigestelltes BRM hast Du logischerweise keine Ziele, die Du erreichen kannst. Da würde ich dann davon ausgehen, das die Ziele eben als erreicht zu gelten haben.

Man könnte sich ggf. auch auf einen Kompromiss einigen… quasi einen Durchschnittswert bilden. Haben 80% der Mitarbeiter ihre Ziele erreicht, bekommst Du 80% der Prämie, die Du bei Zielerreichung bekommen hättest.

Ganz leer ausgehen ist mMn jedenfalls völlig inakzeptabel… wenn ich auch zugeben muss, das ich bei einer Suche jetzt nichts definitives zum Thema finden konnte.

C
Catweazle

01.04.2022 um 01:12 Uhr

Ob Ziele oder nicht am Ende kommt immer eine Summe heraus. Und die kann man als Grundlage nehmen. Es werden aber auch Seminare zum Thema Provisionen Angeboten. Das betrifft ja alle BRM mit Zielvereinbarungen.

K
Kjarrigan

01.04.2022 um 10:39 Uhr

DAs Ganze ist in § 37 BetrVg geregelt. Lese dazu mal im Fitting die Kommentare (sehr umfangreich) Das wichtigste hat celetro schon genannt "Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das es (BRM) erzielt haben würde, wenn es gearbeitet hätte (Lohnausfallprinzip) aber auch andere Dinge werden wie "anfallenden Nebenbezüge, wie zB Erschwernis- und Schmutzzulagen,", Provisionen werden da angesprochen und erläutert.

R
rtjum

01.04.2022 um 12:05 Uhr

es geht auch sowas wie Durchschnittsverdienst inkl. aller Zulagen der letzten 12 Monate. Zielvereinbarungen sind logischerweise keine mehr da aber das was Du damit verdient hast darf nicht wegfallen weil dann wirst Du schlechter gestellt.

G
ganther

01.04.2022 um 17:54 Uhr

es gibt verschiedene Methoden und nach Auskunft unseres Anwalts ist es nicht ausgeurteilt, daher kann man nicht sagen: das ist richtig

Man kann es nach der Methode von celestro machen oder nach rtjum oder man bildet den Durschnitt der letzten Jahre, die das BRM vor der Freistellung hatte (m.E. aber nur für die erste Zeit nachdem freigestellt wurde) oder es gibt z.B. eine Normalleistung, die man auch in anderen Fällen hernimmt um Schwerbehinderte, Langzeitkranke etc eine Teilnahme am System zu sichern. Letzteres hatten wir früher, hat ein ArbG auch schon mal als rechtmäßig erkannt, jetzt nehmen wir den Durchschnittsfaktor der Kollegen her, die aus der gleichen organisatorischen Einheit wie das freigestellte BRM sind

S
Stadtwerker

24.07.2024 um 20:30 Uhr

Wir sind da auch gerade im Infight bezüglich einer BV zur Festlegung von Vergleichspersonen. Was mir neu war ist, dass für alle BR Mitglieder Vergleichspersonen ab Wahrnehmung ihres Amtes (konstituierende Sitzung) festgelegt werden müssen. Da zählt wohl nicht der Zeitpunkt der Freistellung.

Ein wenig Licht ins Dunkele bringt vielleicht folgender Link https://www.bund-verlag.de/aktuelles~10-Fragen-zur-Verguetung-von-Betriebsratsmitgliedern~.html

VG Stadtwerker

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