Kann man einem Sozialarbeiter verbieten in seiner Freizeit auch für das Klientel helfend ehrenamtlich tätig zu sein?
Hintergrund: Der Arbeitgeber betreibt eine Beratungsstelle für Menschen mit Suchtproblemen, vornehmlich Tabletten und Alkohol. Ein Arbeitnehmer arbeitet nebenher (und eben ehrenamtlich) im Blauen Kreuz. Das möchte der Arbeitgeber nicht dulden. Kann er das Ehrenamt verbieten? Wir als BR sind uns da sehr unschlüßig.