Hallo erst mal.
Im dezember wurde ein mündlich hausverbot ausgesprochen an unseren mitarbeiter der dort gereinigt hat, er hat dennoch dagegen verstossen. Nun hat er kompletzes Werksverbot!!!

Nun meine frage besteht da bei ihm noch ein BR schutz da, da ja dieses verbot als reinigungskraft ausgesprochen ist und er ja wiederrechtlich gegen ein verbot gehandelt hat??

Ich Persöhnlich Denke das er es selbst verschuldet hat und der arbeitgeber muss nun nicht ihm eine volle 8 Stunden Stelle geben, kann mich ja Irren!!!
Deswwegen stelle ich hier meine Frage.

Wäre schön wenn ich eine Antwort bekommen könnte.

einen lieben gruß wallraf