W.A.F. LogoSeminare

Mündliches Verbot, widerrechtlich hinweg gesetzt, das als BR-Mitglied

W
wallraf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erst mal. Im dezember wurde ein mündlich hausverbot ausgesprochen an unseren mitarbeiter der dort gereinigt hat, er hat dennoch dagegen verstossen. Nun hat er kompletzes Werksverbot!!!

Nun meine frage besteht da bei ihm noch ein BR schutz da, da ja dieses verbot als reinigungskraft ausgesprochen ist und er ja wiederrechtlich gegen ein verbot gehandelt hat??

Ich Persöhnlich Denke das er es selbst verschuldet hat und der arbeitgeber muss nun nicht ihm eine volle 8 Stunden Stelle geben, kann mich ja Irren!!! Deswwegen stelle ich hier meine Frage.

Wäre schön wenn ich eine Antwort bekommen könnte.

einen lieben gruß wallraf

2.03204

Community-Antworten (4)

W
wahlvst

14.02.2011 um 18:28 Uhr

Der AG kann nur AN ein Haus/Werksverbot erteilen! Nicht aber einem BRM als BR!! Notfalls kann das BRM für die Wahrnehmung der BR-Aufgaben, Art stellt es ja fest, sich den Zugnag mittels Polizei/ einstweiligr Verfügung sicherstellen. Rechtsprechenung dazu findet man im Web.

P
Petrus

14.02.2011 um 18:30 Uhr

F
Forentroll

14.02.2011 um 23:08 Uhr

@wahlvost + Petrus Ihr liegt leider falsch. Es geht hier um Lohnreinigung und nicht um einen Mitarbeiter eines Unternehmens der für die Reinigung zuständig ist. Hier hat der Auftragnehmer ein Hausverbot erteilt und nicht der eigene Arbeitgeber. Für den ist es egal was er ist! Wenn er gegen den Arbeitnehmer eines Dienstleisters ein Hausverbot erteilt hat dieser sich daran zu halten. Egal was er ist.

R
rkoch

15.02.2011 um 09:12 Uhr

@Forentroll

Ich würde behaupten, das Deine Darstellung (auch wenn ich zugeben das man die Frage auch so lesen kann) ein ziemlicher Blick in die Kristallkugel ist.... Selbst wenn Deine Interpretation richtig ist bleiben tausend Fragen offen. z.B. Welche Auswirkungen hat das Hausverbot jetzt auf den Arbeitsvertrag des AN bei der Putzfirma? Er hat ja immer noch einen Job und der AG muss ihn jetzt halt wo anders einsetzen - oder kündigen!?

Zitat:

an unseren mitarbeiter der dort gereinigt hat

Wer stellt jetzt eigentlich die Frage? Ein BR der Reinigungsfirma deren MA wo anders geputzt hat? Falls ja: Wer hat den MA denn dann eigentlich dort zum Putzen eingeteilt? Hat er sich selbst dort eingeteilt? Oder war es ein MA der Firma und der AG hat seinem eigenen MA Hausverbot erteilt? Welchen Auftrag hatte er?

besteht da bei ihm noch ein BR schutz da

Welcher Schutz? Schutz als BR-Mitglied? Welcher Firma? Oder Schutz als MA durch den BR? Welcher Schutz wogegen?

Ich Persöhnlich Denke das er es selbst verschuldet hat und der arbeitgeber muss nun nicht ihm eine volle 8 Stunden Stelle geben

Jetzt wirds ganz unverständlich... Hat der AN nun einen Arbeitsvertrag oder nicht? Bei wem? Welchen Inhalts? Wie viele Arbeitsstunden? Warum hat er überhaupt das Hausverbot bekommen? Was sagt sein AG dazu? Welche Anweisungen hat er bekommen? In diesem Sinne: Was ist eigentlich die Frage?

wallraf: Kannst Du die Situation nicht ein bisschen detaillieren? So wird jede Antwort Kaffeesatzleserei.

Ihre Antwort