Erstellt am 26.01.2012 um 12:29 Uhr von petrus
Was ändert sich Deiner Meinung nach nach dem Ende der Probezeit, so dass deren Länge eine Rolle spielt??
Kündigt der ArbGeb mit der falschen Kündigungsfrist? (vgl. §622(3) BGB)
Ist die ordentliche Kündigung sogar komplett ausgeschlossen (vgl. §15(3) TzBfG)
Erstellt am 26.01.2012 um 12:54 Uhr von wölfchen
. . . nach § 30 (5) TVöD ist die ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit nur möglich, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt . . .
Erstellt am 26.01.2012 um 13:06 Uhr von rkoch
Aber trotzdem eine sachliche Antwort:
> Was gilt nun? Die im Arbeitsvertrag unterschriebene Probezeit, oder die tarifvertragliche?
Tja, tarifvertragliche Regeln gelten nur zwischen tarifgebundenen Partnern. Also: Ist der AG im AG-Verband? Ist die Kollegin in der GEW? Falls ja: Dann gilt die tarifliche, es sei denn sie kann aufgrund einer Öffnungsklausel abbedungen werden.
Aber für Euch als BR ist das BELANGLOS, da die Angabe einer falschen Kündigungsfrist keinen Widerspruchsgrund und auch keinen Grund für Bedenken hergibt. Also haltet Euch nicht damit auf. Ihr könnt und solltet die Kollegin sofern sie in der GEW ist auf die Sache hinweisen so das sie dies ggf. im Kündigungsschutzprozess verwenden kann, aber damit ist auch schon gut.
Erstellt am 26.01.2012 um 13:10 Uhr von wölfchen
. . . wir sind tarifgebunden. Und danke für die Antworten!
Erstellt am 26.01.2012 um 15:08 Uhr von wölfchen
. . . ich will es Euch nicht vorenthalten: habe gerade selbst nochmal in einem Kommentar zum § 30 im "Arbeitsrecht für TVöD-Anwender" gelesen: "Einzelvertraglich darf nichts anderes geregelt werden, weil sonst ein Verstoß gegen eine Tarifvorschrift vorliegt" . . .
Erstellt am 26.01.2012 um 15:14 Uhr von rkoch
Aber wie gesagt: Für Tarifgebundenheit muß auch die Kollegin in der GEW sein! Ansonsten kann der AG tatsächlich ausmachen was er will.
Erstellt am 26.01.2012 um 15:33 Uhr von Lernender
Es sei denn im AV steht das die jeweiligen Bestimmungen des TVöD angewendet werden.
Erstellt am 26.01.2012 um 16:38 Uhr von gironimo
Ich würde zu dem Thema als BR auch nichts sagen. Möge der Fachanwalt bei der K-Schutzklage dies nutzen.