Wir haben eine Anhörung zu einer Kündigung einer sachgrundlosen Befristung in der Probezeit erhalten. Nun haben wir festgestellt, dass laut unserem Tarifvertrag für sachgrundlos Befristete nur eine Probezeit von 6 Wochen vorgesehen ist. Die Kollegin hat jedoch 6 Monate Probezeit unterschrieben.
Was gilt nun? Die im Arbeitsvertrag unterschriebene Probezeit, oder die tarifvertragliche?