Abmahnung als Ersatzmitglied ?
hallo
kann ich eine abmahnung vom arbeitgeber bekommen,wenn ich meiner betriebsrattätigkeit als ersatzmitglied nachkomme,obwohl ich nicht freigestellt bin.
mein arbeitgeber gestattet mir vor einer br-sitzung ein halbe stunde vor der sitzung und eine halbe stunde nach der sitzung,danach hätte ich mich am arbeitsplatz einzufinden,die betriebsrattätigkeit beschränkt sich doch nicht nur auf die betriebsratssitzung,sondern geht noch viel weiter oder irre ich da?
was meint ihr?
Community-Antworten (13)
24.01.2012 um 13:38 Uhr
Immer wieder gern genommen: Die folgende Seite aus dem Katalog des Forenbetreibers : http://www.betriebsrat.com/downloads/02_neuimbetriebsrat/informationsblattvorgesetzte.pdf
Gilt im Vertretungsfall natürlich auch für vorübergehend nachgerückte EBRM.
Und gerade für Vorgesetzte, die sich (angeblich oder tatsächlich) nicht in der Materie auskennen, eine gute Zusammenfassung der wichtigsten Fakten, damit sie "aufgeschlaut" werden :)
24.01.2012 um 13:43 Uhr
Hallo,
die Freistellung ist erst einmal unwichtig, auch viele reguläre BR-Mitglieder sind nicht freigestellt. Als reguläres BR-Mitglied hat man so viel Zeit zur BR-Arbeit, wie diese erfordert (in vernünftigen Grenzen). Als Ersatzmitglied hat man für die Themen von BR-Sitzungen, an denen man teilgenommen hat oder teilnehmen wird, ebenfalls so viel Zeit wie benötigt.
Tip: wenn Du ab und an an BR-Sitzungen teilnimmst dann lasss Dich auch eine Grundlagenschulung schicken, damit Du von Deinem AG nicht verschaukelt wirst.
24.01.2012 um 13:50 Uhr
Dies kann man auch als Behinderung Betriebsratsarbeit sehen. Dem Arbeitgeber den § 119 BetrVG verdeutlichen.
24.01.2012 um 14:06 Uhr
Ein AG kann grundsätzlich ein BRM/EBRM nicht wegen Mandatsangelegenheiten abmahnen. Er kann dann nur Mandatsenzugsverfahren einleiten.
Wenn aber ein BRM/EBRM gegen seine arbeitsvertragliche Pflicht verstößt kann der AG dieses mit arbeitsrchtlichen Maßnahmen angehen.
Also als BRM/EBRM ordnungsgemäß zur Mandatsarbeit abmelden und der AG müsste vor ArbG um dieses dann anzufechten.
BRFrage Tip: wenn Du ab und an an BR-Sitzungen teilnimmst dann lasss Dich auch eine Grundlagenschulung schicken, damit Du von Deinem AG nicht verschaukelt wirst.
Das ist für EBRM nicht so einfach. Es sind hier bestimmte Fordeungen zu beachten um das Recht als EBRM auf Schulung zu haben. Mal hin und wieder zur Sitzung reicht i.dR. nicht aus.
"Für Ersatzmitglieder, die häufig verhinderte Mitglieder vertreten und so vorübergehend dem Betriebsrat angehören, hat das BAG in seiner Entscheidung vom 15.05.1986 (vgl.BAG v. 15.05.1986 - 6 ABR 64/83) festgestellt, dass eine "Grundausbildung" für diesen Personenkreis erforderlich ist. der Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ergibt sich in der Praxis meist im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes "Häufig", insofern hilft die rechtskräftige Entscheidung des Arbeitsgerichtes Mannheim (19.01.2000 - 8 BV 18/99) weiter, wonach "Häufig" bedeuted, dass das Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum regelmäßig an etwa einem Viertel aller BR-Sitzungen teilgenommen hat."
24.01.2012 um 14:47 Uhr
mein arbeitgeber gestattet mir vor einer br-sitzung ein halbe stunde vor der sitzung und eine halbe stunde nach der sitzung,danach hätte ich mich am arbeitsplatz einzufinden
Is ja drollig. Nur weil so eine Anweisung da wäre, würde ich wenigstens ne dreiviertel Stunde brauchen.
Abmahnung geht definitiv nicht. Müsstetst du aber gegebenenfalls rausklagen.
@kunzundhinz 23er Verfahren??? Hat n bissl was von Kanonen und Spatzen oder? Jeder Anwalt der seinen Mandanten mag, wird ihm davon abraten.
Blöd an deiner Argumentation ist übrigens der Hinweis auf die Arbeitsvertragliche Pflicht. Es gilt immer noch der Vorrang der Amtspflicht. Das BRM muss dann eben überlegen ob es tatsächlich jetzt BR - Abeit machen muss. Aber selbst wenn später ein Richter feststellen sollte, dass das BRM mit seiner Einschätzung falsch lag - eine Abmahnung kommt nicht in Frage
24.01.2012 um 14:52 Uhr
Kulum
Hast wohl mein Beitrag nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden.
Ich habe nur die MÖGLICHEN Rechtsmittel/Wege aufgezeigt, nicht dass der AG ERFOLG haben kann/wird.
24.01.2012 um 14:57 Uhr
Und du meinst nicht, dass du damit evtl ein EBRM - bisher scheinbar ohne Schulung - mehr verwirrst, als dass er Nutzen aus den Informationen ziehen kann?
Du musst mich nicht versuchen klein zu machen um selber groß zu wirken. Ich habe deinen - mehr oder weniger wertvollen - Beitrag durchaus gelesen und verstanden. Nur scheinst du noch nicht ganz verstanden zu haben, wann welche Informationen sinnvoll sind und wann man einfach mal sinnfrei Zeilen füllt.
Ich habe fertig
24.01.2012 um 15:13 Uhr
Kulum
was ist darn blöd?? Blöd an deiner Argumentation ist übrigens der Hinweis auf die Arbeitsvertragliche Pflicht. Es gilt immer noch der Vorrang der Amtspflicht.
Auch habe ich nicht gesagt, dass die Mandatsarbeit vorrang hat. Doch auch BR und sogar haben auch arbeitsvertraglich Pflichten. Sogar freigestellte habe zu mindest die Nebenpflichten zu beachten.
Gerade neue BRM, um solchen scheint es sich hier ja vermutlich zu handeln, bedürfen dann auch schon eine vollständige Infos.
24.01.2012 um 15:15 Uhr
Leute, Leute, erst ein mal sollte profiler mal definieren, was er unter Betriebsratstätigkeit in der Funktion des Ersatzmitgliedes meint.
Wir hatten auch mal den Fall, dass ein Ersatzmitglied meinte BR-Arbeit machen zu müssen, weil er der einzige aus seinem Bereich war. Solange er ein ordnungsgemäßes BRM vertrat kein Problem. Er hat auch eine Abmahnung bekommen, weil er in seiner Funktion Ersatzmitglied die Arbeit hat ruhen lassen und dann die Kollegen aus seinem Bereich vertreten wollte. Dieses aber als Ersatzmitglied nicht gemacht hat. Außerdem kam die nicht ordnungsgemäße Abmeldung dazu.
So einfach ist der Fall leider nicht. Deshalb sollten wir mal profiler bitten seine BR-Tätigkeit genauer zu beschreiben, was der Vorfall war...
24.01.2012 um 16:00 Uhr
@ Lexipedia Wenn der AG eine Freistellung zu Sitzungen akzeptiert, gehe ich davon aus, dass er momentan vorübergehend nachgerücktes EBRM - ergo momentan BRM ist.
@kunzundhinz Auch habe ich nicht gesagt, dass die Mandatsarbeit vorrang hat.
stimmt, hast du nicht gesagt, ist aber der Fall. Auch der Hinweis auf die Nebenpflichten ist so ne Sache. Unterstellen wir jetzt, profiler hat seine normale Arbeitszeit unterbrochen, weil er nachts zu hause was am Computer für den BR recherchieren wollte? Fakt ist und bleibt - vorausgesetzt er ist momentan BRM und nicht EBRM - er hat nur die Pflicht auf irgendeine betriebsübliche Weise sich abzumelden unter Angabe der voraussichtlichen Dauer und dem Ort an dem er die BR Arbeit machen will. Es gibt sogar Fälle in denen er darauf hätte verzichten können, aber wir wollen ja mal die Kirche im Dorf lassen
24.01.2012 um 17:14 Uhr
Fakt ist jedenfalls auch, dass der AG nicht bestimmt, wieviel Zeit der BR für sein Amt braucht.
profiler - ich würde den BR bitten, diesen Punkt mit dem AG zu klären (bevor Du der Abmahnung auf dem Klageweg zu Leibe rückst). Vielleicht kann man so geräuschlos das Problem lösen.
25.01.2012 um 01:23 Uhr
eine freistellung zur sitzung akzeptiert der ag ja,aber meine tätigkeit als ebrm besteht ja nicht nur an der sitzungsteilnahme,wir bereiten uns auf die sitzung vor,haben nach der sitzung noch nachbesprechung,mitarbeitergespräche,präsentation des neuen produktes,usw.mein chef hat mir heute mit geteilt,daß er sich in der gesetzeslage nicht auskennt,als ich ihm die rechtslage klar machen wollte und er die abmahnung auf den weg zur personalabteilung bringen wolle,die würden sich damit auskennen.
denke mal daß ich dann heute mittag zum personalchef muß.werde euch weiter über den verlauf unterrichten.
achso,noch was wichtiges vergessen,mein chef begründet die abmahnung damit,ich würde mir die arbeitszeit einteilen wie ich will.
25.01.2012 um 07:42 Uhr
@profiler,
mal angenommen BRM Müller meldet sich am 01.02 krank, meldet sich ferner beim BRV so ab, dass er mitteilt bis zum 10.02 keine BR Arbeit leisten zu können, da er sich z.B. ab dem 03.01 im Krankenhaus befindet. Sagen wir mal weiter Du bist der erste "Nachrücker" ( EBRM ), dann bist Du mindestens ab dem 01.02 - egal ob Du da was vom Gremium erfährst oder nicht - bis mindestens einschließlich 10.02 kraft Gesetz BRM mit ALLEM Drum und Dran. D.h., Du könntest Dich z.B. vom 04.02 - 10.02 sogar selber freistellen um wichtige BR Arbeit zu leisten. Wenn mir mein AG so rüberkommen würde, ob der Vorgesetzte nun Ahnung hat oder nicht - ist aber seine Pflicht als Vorgesetzter darüber Ahnung zu haben - würde ich schonmal aus Trotz diese Freistellung mitteilen, für's nächste mal, denn dann müsste sich der Vorgesetzte endlich mal mit dieser Materie befassen!
Also, lass Dich nicht von Deinem Vorgesetzten verunsichern, je sicherer Du auftrittst, desto mehr Respekt werden sie Dir und dem Amt in Zukunft entgegenbringen ;)
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