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Regelung von Pausenzeiten

N
neffets
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag an alle, wir haben keinen BR. Kann der AG ohne schriftliche Zustimmung des AN die Pausenzeiten verändern. Ich arbeite bei einem Bildungsträger. Dieser ist der Meinung, wenn er früh eine viertelstunde später beginnt, holt er diese Viertelstunde wieder raus, indem eher die Mittagspause bei uns Dozenten um diese Zeit kürzt. An der Kernarbeitszeit ändert sich nichts.

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Community-Antworten (6)

L
Lernender

20.01.2012 um 13:13 Uhr

Wie lang ist denn die Pause?

M
michels

20.01.2012 um 13:15 Uhr

Die Ruhepausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Da muss sich der AG dran halten, wurscht ob mit oder ohne BR.

§ 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Das heißt, Euer AG darf nicht einfach die Pausen kürzen, wenn er damit die gesetzlich geregelte Pausenzeit unterschreitet. Wenn ihr vertraglich Pausenzeiten und Höhe vereinbart habt und die liegen über der gesetzlichen, dann gelten natürlich auch die vertraglich vereinbarten weiter.

P
Peanuts

20.01.2012 um 14:26 Uhr

"Kann der AG ohne schriftliche Zustimmung des AN die Pausenzeiten verändern. "

Wenn die Bestimmungen des ArbZGes eingehalten werden, kann der AG die Lage der Pausenzeiten per Direktionsrecht ändern. Eine Zustimmung der AN ist nicht erforderlich.

R
rkoch

20.01.2012 um 14:49 Uhr

Ergänzend: Nur wenn ein BR existiert kann der AG das nicht tun, denn dann ist der BR in der Mitbestimmung....

Das sollte ggf. ein Anreiz sein einen BR zu gründen.

K
kunzundhinz

20.01.2012 um 23:14 Uhr

rkoch

Nur wenn ein BR existiert kann der AG das nicht tun, denn dann ist der BR in der Mitbestimmung....

Darf ich leicht korrigieren. Auch dann darf es der AG er muss nur die MB beachten. Es kann auch dann ja sein, dass der BR sofort sein OK gibt!

R
rkoch

23.01.2012 um 10:36 Uhr

@kunzundhinz

Hab ich was anderes gesagt? Wenn ein BR existiert kann der AG (das nicht tun, d.h.) die Pausen nicht einseitig ändern, er muß vorher den BR beteiligen.... (zur Klarstellung falls man meinen Satz missverstehen konnte)

Wenn der BR zustimmt, dann natürlich.....

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