Guten Abend!

Unsere Firma besteht aus 250 Angestellten, somit haben wir eine volle Freistellung. Diese teilen sich der BRV und Stellvertreter zu je einer halben Stelle. Der Stellvertreter fehlt Krankheitsbedingt seit drei Monaten und wird leider weiterhin für längere Zeit nicht wieder kommen.
Frage:
1.) Kann die halbe Freistellung des Stellvertreters auf ein beliebiges BR-Vollmitglied per Beschluss erteillt und per Mitteilung an die Geschäftsführung beantragt werden.

2.) Was ist, wenn sich der AG quer stellt?