Nachtschichtzulage
Hallo an alle Ich arbeite meist Tags über, nun soll ich in den kommenden Wochen nachts arbeiten. Ist der AG verpflichtet ab 22 Uhr schichtzulage zu bezahlen, unter welchem Paragrafen läuft das. Danke jetzt schon mal für jede Antwort die ich bekomme. MFG Murphy Danke für die Antworten In den folgenden Wochen werde ich nachts arbeiten müssen ,aber ob es 48 Tage werder kann ich noch nicht sagen. Wir instalieren Monitore in ganz Deutschland in den Einkaufzentren beginn 20Uhr bie openend,ist schon vorgekommen das die Arbeit bis 8 Uhr morgens war,ddieses Jahr werden es bestimmt über 48 Tage.
Community-Antworten (3)
18.01.2012 um 08:14 Uhr
Im EMTV unter § 6 findest Du Deine Antworten. Die Zuschläge werden von der Entgeltgruppe 7 gerechnet
18.01.2012 um 08:30 Uhr
ihr kennt euch? oder wieso legst du einen TV an? Falls kein TV gilt ArbZG §6 Ziff.5 Und dann wäre die klare Antwort - Jaein
18.01.2012 um 10:24 Uhr
Und dann wäre die klare Antwort - Jaein
Nein, die Antwort wäre erstmal NEIN!
Die Zulage nach §6 (5) ArbZG steht nur "Nachtarbeitnehmern" zu, und das sind nach §2 (5) ArbZG Arbeitnehmer, die
- auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder
- Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.
nun soll ich in den kommenden Wochen nachts arbeiten.
deutet für mich auf jeden Fall drauf hin das 1. nicht zutrifft und 2. wohl eher auch nicht, es sei den "mehrere Wochen" ergeben mindestens 48 Tage, also in der 5-Tage-Woche mindestens 10, in der 6-Tage-Woche mindestens 8 Wochen. Das kann ich aus "kommenden Wochen" nicht herauslesen.
Und selbst dann ist zuschlagspflichtige Nachtzeit nach §2 (3) ArbZG nur die Zeit von 23 bis 6 Uhr, also nicht "ab 22 Uhr", es sei denn Murphysieben arbeitet in einer "Bäckerei oder Konditorei" dann wäre es die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Etwas anderes wäre wenn ein TV auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden wäre, aber ich denke dann sollte Murphysieben die Antwort kennen.
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