Unser BRV und Stellvertreter teilen sich eine Freistellung. Der Stellvertreter ist im Okt.2011 auf unbestimmte Zeit erkrankt, seitdem wird ein Ersatzmitglied geladen. Ich bin heute per Beschluss bis zur Genesung unseres Stellvertreters zum 2.BRV ernannt worden. Haben wir einen Anspruch auf die halbe Freistellung des erkrankten Stellvertreters, und wie stellt man das an?