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AG setzt Kandidat unter Druck

M
Maikell
Apr 2022 bearbeitet

Ein Aussendienstmitarbeiter hat sich auf einer Vorschlagsliste eingetragen und sich somit zur Wahl gestellt. Der Vorgesetzte (wohl in Absprache mit der GF) hat dem Mitarbeiter nun gedroht, dass er in den Innendienst versetzt wird, wenn er die Wahl annimmt. Betrievsrat und Aussendienst würde sich nicht vertragen). Schriftlich gibt es nichts. Mitarbeiter ist nun sehr eingeschüchtert und traut sich nicht mehr und weiss nicht, ob er die Wahl annehmen soll. Was können wir tun? Wenn Mitarbeiter Stark bleibt und Wahl annimmt Wenn er Wahl nicht annimmt Danke für Eure Meinungen und Tipps

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Community-Antworten (5)

C
celestro

30.03.2022 um 00:58 Uhr

Ihr könnt gar nichts tun, außer dem Kollegen, dass das so verboten ist und auch Quatsch (natürlich geht Außendienst und BR).

C
Challenger

30.03.2022 um 02:14 Uhr

Zitat : Der Vorgesetzte (wohl in Absprache mit der GF) hat dem Mitarbeiter nun gedroht, dass er in den Innendienst versetzt wird, wenn er die Wahl annimmt.

Die Aktion des AG erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Vergleich :

Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar.

Zitat : Mitarbeiter ist nun sehr eingeschüchtert und traut sich nicht mehr und weiss nicht, ob er die Wahl annehmen soll.

Der MA soll sich nicht einschüchtern lassen und stur bleiben. Wenn er gewählt wird, soll er die Wahl auf jeden Fall annehmen

E
enigmathika

30.03.2022 um 12:00 Uhr

Das ist auch strafbar gemäß BetrVG:

§ 119: Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder (!)Androhung von Nachteilen(!) oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,

Gruß

Enigmathika

K
Kampfschwein

30.03.2022 um 16:07 Uhr

@ Der Vorgesetzte (wohl in Absprache mit der GF) hat dem Mitarbeiter nun gedroht, dass er in den Innendienst versetzt wird, ........

Dann soll er mal machen. Die Versetzung vom Außen- in den Innendienst, ist eine Versetzung, also nach §99 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

@ Was können wir tun?

Sollte es dazu kommen, Zustimmung verweigern.

M
Maikell

03.04.2022 um 13:19 Uhr

Danke für Eure klaren Informationen. Der AN hat sich leider so weit einschüchtern lassen, dass er von sich aus zum 30.06.2022 gekündigt hat und ist ab sofort unwiderruflich freigestellt. Was bedeutet das für unsere Wahl am Montag? AN steht auf Platz 3 einer Liste. Aufgrund der Kandidaten- und Listenzusammenstellung hat er einen Sitz im neuen BR sicher. Es ist aber klar, dass er Wahl nicht annehmen wird. Was bedeutet das für die morgige Wahl? Alles ganz normal. Bleibt auf Wählerliste und nimmt dann Wahl nicht an? Oder verliert AN unter diesen Umständen das passive Wahlrecht und ist von Liste zu streichen? Wobei die Briefwähler noch den alten Stimmzettel hatten. AN hat aktives Wahlrecht verloren? Danke Euch schon mal. Michael

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