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Mitglieder Beeinflussung

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CVplondi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo wir hatten gerade durch eine Wahlanfechtung Neuwahlen. Nun ist es so das unser Vorsitzender in den vergangenen 1,5 Jahren nie anwesend war oder nur ab und an mal. Das möchte die Mehrheit des neuen Gremiums nicht mehr. Wir haben bald die Konstituierten Sitzung und dieser besagte Vorsitzende versucht nun die neuen Mitglieder zu überreden ihn wieder als Vorsitzender zu wählen. Wie geht der Wahlvorstand oder das Gremium damit um. Er macht es nur damit er wieder freigestellt wird und nicht wieder arbeiten gehen zu müssen.

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Community-Antworten (5)

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lightning

13.01.2012 um 20:30 Uhr

Entweder ihr wählt ihn oder nicht! Setzt seinem Wahlkampf euren Wahlkampf entgegen! Wenn ihr eine starke AN Vertretung wollt, sollte das doch bei den BR Mitgliedern ankommen und entsprechend gewählt werden!

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Tanzbär

13.01.2012 um 20:40 Uhr

Das möchte die Mehrheit des neuen Gremiums nicht mehr.

Wenn das stimmt, was wollt ihr denn noch? Ihr seid doch die Mehrheit. Stellt einen anderen auf und lasst wählen und da hat er dann keine Chance. (wenn das stimmt!) Allerdings: Es muss sich auch einer finden, der es dann macht!

Wie geht der Wahlvorstand ... damit um.

Den geht das gar nichts an.

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paula

13.01.2012 um 21:24 Uhr

dieses Mitglied macht eben Wahlkampf in eigener sache. Das ist nun wirklich nicht verboten. Ihr könnt doch für euren Favoriten das gleiche machen

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Lernender

14.01.2012 um 17:47 Uhr

Warum war er denn nicht da wenn er doch freigestellt war, war er etwa unverschämter Weise einfach krank?

P
Peanuts

14.01.2012 um 17:59 Uhr

"Er macht es nur damit er wieder freigestellt wird und nicht wieder arbeiten gehen zu müssen. "

Warum gehen BRM immer wieder davon aus, dass ein BRV quasi automatisch die Freistellung gem. § 38 BetrVG beanspruchen kann?

Immerhin scheint dieser BRV von Euren KollegInnen ja wieder gewählt worden zu sein und wenn er die Mehrheit Eures Gremiums überzeugt, dass er die Funktion als BRV am besten wahr nehmen kann, ist das zu akzeptieren.

Ob er dann auch die Freistellung gem. § 38 BetrVG bekommt, steht doch auf einem völlig anderen Blatt Papier.

Was war´s denn? Mehrheits- oder Listenwahl?

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