Erstellt am 15.03.2010 um 11:56 Uhr von Ludmilla
Es wird nach Anzahl der Stimmen bestimmt, wer Ersatzmitglied oder ständiges Mitglied werden wird. Kein Wahlkandidat kann sich das Ergebnis vorher aussuchen! Wer nicht ständig bereit sein möchte, um die Interessen seiner Kollegen zu vertreten, sollte sich nicht wählen lassen!
Erstellt am 15.03.2010 um 12:03 Uhr von heidschnucke
ludmilla, vom moralischen standpunkt aus gebe ich dir recht. gibt es allerdings dazu einen rechtlichen standpunkt?
Erstellt am 15.03.2010 um 12:36 Uhr von rolfo
@ heidschnucke
angenommen der Kandidat der nur Ersatzmitglied werden will wird doch reingewählt. Nimmt er das Amt nicht an ist er draussen, auch als Ersatzmitglied.
Und der Wahlvorstand sollte sich aus Gründen der Neutralität hier raushalten und nicht das Wählerbewusstsein zu beeinflussen.
Erstellt am 15.03.2010 um 12:39 Uhr von Hannelore
heidschnucke
Das Mitglied des WV darf es als Mitglied des WV nicht aber als AN und ggf. Wahlbewerber.
Denn der WV ist neutral aber die Mitglieder sind ja auch AN und oft BRM und Wahlbewerber.
Erstellt am 15.03.2010 um 12:45 Uhr von peters
Woher weiß das Mitglied des Wahlvorstands von den Absichten der Kandidaten?
Sicher nicht aus seiner Tätigkeit als Wahlvorstand, denn auf der Liste kann niemand angeben, ob er/sie als BR oder "nur als Ersatz" kandidiert. (Was übrigens wie Ludmilla geschrieben hat, völliger Unsinn ist.)
Die Frühstückspause zählt auch nicht zu den Tätigkeiten als Wahlvorstand, also darf der WV dort auch Dinge erzählen, die ihm nicht ausschließlich aus seiner Tätigkeit im WV bekannt sind.
Meines Erachtens muss JEDER Kandidat bereit sein, ein Mandat als BR anzunehmen, und sei es nur dann, wenn 5 andere die Wahl ablehnen, die eigene Liste ein überraschend gutes Ergebnis bekommt oder nach zwei Jahren so viele Mitglieder ausgeschieden sind, dass man endgültig nachrückt. Halbherzig kandidieren ist nicht gut. Vielleicht sollten die Wähler auch besser wissen, was auf sie zukommt.