Wann ist Fahrt zu BR-Sitzungen Dienstreise?
Hallo an alle. Eine Frage hätte ich zur Anfahrt zu BR-Sitzungen bzw allgemeinen BR-Tätigkeiten betreffend der Arbeitszeit. Ich wohne in A und fahre täglich zur Arbeit an Standort B. Der Hauptsitz der Firma ist in C. In C finden auch die Sitzungen des BR statt. Die Fahrtkosten zwischen B und C erstattet der Arbeitgeber auch ohne weitere Fragen. Jetzt allerdings das Problem. Fahre ich von Wohnort A direkt vor Arbeitsbeginn nach C, stellt sich die Frage, ob diese Fahrt bereits Arbeitszeit ist. Denn ich bin ja bereits mit dieser Fahrt als BR tätig, wie ich es sehe. Der AG steht auf dem Standpunkt, daß lediglich die Fahrt von B nach C und umgekehrt Arbeitszeit ist. Nach § 37,3 BetrVG ist der Dienstweg abgedeckt, wenn ich frei habe und zu einer Sondersitzung geladen werden würde ( was fast nie vorkommt, da natürlich genügend Ersatzmitglieder vorhanden sind). Das wäre eine Dienstreise. Aber was ist mit einem Weg von zuhause direkt an den Sitzungsort ( oder umgekehrt), wenn ich nicht von meinem Büro aus auf die Sitzung fahre? Könnt Ihr dazu eventuell § oder gar Urteile nennen? Für Eure Antworten im voraus besten Dank
Community-Antworten (2)
17.11.2009 um 21:34 Uhr
Wenn du von zu Hause zur Arbeit fährst bekommst du und deine Kollegen doch auch kein Geld dafür.
18.11.2009 um 08:58 Uhr
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