W.A.F. LogoSeminare

BV für AT-Angestellte und digitale Fahrtenschreiber

V
Vivality
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir müssen im Unternehmen aktuell eine Betriebsvereinbarung für AT-Angestellte und zur Einführung von digitalen Fahrtenschreibern ausfertigen. Hat jemand entsprechende Muster zur Verfügung oder weiß wo man sowas kostenlos runterladen kann?

Danke

1.739010

Community-Antworten (10)

P
pitsieben

10.01.2012 um 13:34 Uhr

@ Vivality, googlel mal boeckler.de

G
gironimo

10.01.2012 um 16:51 Uhr

was soll den in der BV AT-Angestellte geregelt werden?

P
polybär

10.01.2012 um 19:45 Uhr

gironimo denke mal das geldliche, bei vielen at lern ist es modern geworden eine bv abzuschliessen, eigentlich ja absurd. weil wenn ich einen at habe will ich ja alles alleine und personenbezogen regeln, in einer bv regel ich ja wieder was für viele und dann nicht mal persönlich. is meine meinung

G
gironimo

11.01.2012 um 10:52 Uhr

Ich habe mich früher einmal mit dem Thema befasst. Natürlich könnte man ein Entgeltgruppengitter im Bezug auf die Tätigkeitsstufen aushandeln. Aber je nach Betrieb und Betriebsstrukturen kann dies ein sehr schwieriges unterfangen sein.

polybär - ich stimme Dir zu, dass die Betroffenen selbst hierzu oft keine Notwendigkeit sehen. Leider wissen die aber auch oft nicht, dass sie im Verhältnis zu Kollegen manchmal ziemlich abgeschlagen da stehen. Da könnte eine BV der Entgeltgerechtigkeit dienlich sein. (Wir haben aber dann auch keine BV gemacht und den Gedanken auf Eis gelegt)

Ich würde aber wegen der großen Fachkompetenz bei Entgeltsystemen auf jedem Fall Rat bei der Gewerkschaft suchen. Einige Gewerkschaften haben auch tarifliche Vereinbarungen zu akademische Angestellte.

V
Vivality

12.01.2012 um 10:42 Uhr

Hallo, boeckler hat mir schon mal viel geholfen. Es geht bei uns weniger darum die Entgeltstrukturen zu regeln, sondern darum daß lt. vorhandener BV gewisse Regeln für alle Mitarbeiter gelten, auch für die AT-Angestellte und der AG möchte jetzt aber, daß die bei festen Gleittagen zB die vereinbart sind keine Überstunden dafür nehmen können uuu Weiß jmd zufällig zum Thema digitale Fahrtenschreiber....wie das ist wenn ein AN eine 1% Regelung in seinem Arbeitsvertrag hat wegen dem Fahrzeug ob da bei ihm auch so ein Teil ins Auto eingebaut werden darf??

P
Petrus

12.01.2012 um 12:07 Uhr

und der AG möchte jetzt aber... Und was möchten die AT-ler? Und was gilt bislang? Wie begründet der ArbGeb sein Ansinnen? Lässt sich, z.B. durch monetäres "Versüßen" erreichen, dass die MA das gleich möchten wie der ArbGeb?

ob da bei ihm auch so ein Teil ins Auto eingebaut werden darf Es gibt gesetzliche Vorschriften, in welche Fahrzeuge zwingend ein Fahrtenschreiber einzubauen ist. Wenn dem so ist, ändert da auch keine 1%-Regelung etwas dran (sonst dürften ganz schnell ganz viele Trucker ihren LKW in der Freizeit auch privat nutzen, wenn sich so der Fahrtenschreiber entfernen ließe...) Und wenn es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, hat der BR ein Mitbestimmungsrecht (87.1.6), ob überhaupt und falls ja in welche Fahrzeuge ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut wird. Und wer z.B. die Folgekosten des MA (Fahrerkarte) trägt.

V
Vivality

12.01.2012 um 18:37 Uhr

Bei den Fahrzeugen handelt es sich nicht um LKW's sondern ganz normale KFZ für Servicereisen also von Monteuren. Es gibt einige davon die haben das Auto mit einer 1% Regelung und andere nicht und in alle soll so ein Fahrtenschreiber eingebaut werden, damit der AG nachvollziehen kann wo der AN war und nicht mauschelt und die Arbeitszeiten eingehalten werden.

P
Petrus

13.01.2012 um 11:20 Uhr

Es gibt auch "normale" Servicefahrzeuge für Monteure, die rechtlich ein LKW sind und deshalb fahrtenschreiberpflichtig sind. Bei mir in der Straße parkt z.B. regelmäßig ein 5t-Sprinter (oder Crafter oder Ducato oder so)...

Ansonsten darf der ArbGeb den Einbau auch gerne so möchten - aber wie schon geschrieben: Ob und wie das passiert, unterliegt der Mitbestimmung des BR nach §87(1) Nr.6 BetrVG. Und wenn der ArbGeb meint, ohne Zustimmung des BR Fahrtenschreiber einbauen zu wollen, lässt der BR ihm vom Gericht aufgeben, diese bis zum Abschluss einer entsprechenden BV wieder auszubauen. Punkt.

V
Vivality

13.01.2012 um 22:43 Uhr

ich weiß daß das mitbestimmungspflichtig ist, das beantwortet mir aber die frage mit der 1% regelung nicht. die ma fahren ganz normale vws die auch privat genutzt werden. geht das dann überhaut daß diese digitalen fahrtenschreiber da eingebaut werden?

P
Petrus

16.01.2012 um 12:59 Uhr

ich weiß daß das mitbestimmungspflichtig ist, das beantwortet mir aber die frage mit der 1% regelung nicht.

Doch. Wenn es ein gesetzliches Ge- oder Verbot gäbe, wäre das Ganze nicht mitbestimmungspflichtig. Heißt im Umkehrschluss: Wenn es mitbestimmungspflichtig ist, gibt es keinerlei gesetzliche Regelung. Warum soll das also mit dem Einbau des Fahrtenschreibers in privat genutzte Fahrzeuge nicht gehen, wenn ihr das als BR zulasst? Wenn es keine gesetzliche Vorschrift gibt, wird der MA außerhalb der Arbeitszeit keine Fahrerkarte einlegen müssen (vielleicht aber sogar das!), aber sonst? Den Rest habt ihr gefälligst als BR im Zuge Eurer Mitbestimmung zu regeln - also macht das! Und wenn ihr schon nicht den Einbau der Fahrtenschreiber generell unterbinden wollt: Ob jemand während der ArbZ eine Fahrerkarte einlegen muss, und wenn ja wer, unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung. Wer die Geräte auslesen darf und was mit den Daten passiert, ebenso. Was wollt ihr denn noch mehr?

Ihre Antwort