Kostenübernahme Umschreibung Führerschein - kann der Arbeitgeber das verweigern wenn die Umschreibung wegen gesetzlich vorgeschriebener neuer Fahrtenschreiber erfolgen muss?
In unserem Betrieb müssen wir uns laut Gesetz die neuen Fahrerkarten beschaffen.Die ersetzen den analogen Fahrtenschreiber und werden auch vom Betrieb bezahlt.(38 Euro)leider ist es zwingend notwendig dafür den neuen Plastikführerschein zu haben.Die Umschreibung will der AG aber nicht bezahlen.Ist das Rechtens
Community-Antworten (2)
26.06.2006 um 19:44 Uhr
Auf den ersten Blick erscheint es so, dass der Arbeitgeber die Kosten wohl nicht erstatten muß, wenn die Beschaffung aufgrund eines Gesetzes erforderlich wird. Schließlich veranlaßt der Gesetzgeber die Erforderlichkeit der Ausgaben, und nciht der Arbeitgeber. Um welches Gesetz handelt es sich?
27.06.2006 um 10:43 Uhr
Keine Ahnung,ist zum ersten Mai in Kraft getreten und gleichzeitig steht da mit drin das dafür der neue Führerschein gebraucht wird Info kommt von der IHK Digitaler Tachograph
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