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Kostenübernahme Umschreibung Führerschein - kann der Arbeitgeber das verweigern wenn die Umschreibung wegen gesetzlich vorgeschriebener neuer Fahrtenschreiber erfolgen muss?

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Sigma
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb müssen wir uns laut Gesetz die neuen Fahrerkarten beschaffen.Die ersetzen den analogen Fahrtenschreiber und werden auch vom Betrieb bezahlt.(38 Euro)leider ist es zwingend notwendig dafür den neuen Plastikführerschein zu haben.Die Umschreibung will der AG aber nicht bezahlen.Ist das Rechtens

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Community-Antworten (2)

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Z.Ickig

26.06.2006 um 19:44 Uhr

Auf den ersten Blick erscheint es so, dass der Arbeitgeber die Kosten wohl nicht erstatten muß, wenn die Beschaffung aufgrund eines Gesetzes erforderlich wird. Schließlich veranlaßt der Gesetzgeber die Erforderlichkeit der Ausgaben, und nciht der Arbeitgeber. Um welches Gesetz handelt es sich?

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Sigma

27.06.2006 um 10:43 Uhr

Keine Ahnung,ist zum ersten Mai in Kraft getreten und gleichzeitig steht da mit drin das dafür der neue Führerschein gebraucht wird Info kommt von der IHK Digitaler Tachograph

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