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Meinungsfreiheit für BR.Mitglieder - Sprecherin BR-Vorsitzende

W3
Wolfgang 34
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betriebsrat sind Mitglieder, die der Auffassung sind, dass sie bei Beschlüssen, die sie nicht mittragen, die also mehrheitlich abgestimmt werden, diese zwar mittragen, aber ihre Meinung auch außerhalb des Betriebsrats frei äußern können, sie berufen sich auf ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, wir auf die Geschäftsordnung, dass Mitteilungen NUR von der Vorsitzenden erfolgen. Die andere Gruppe argumentiert dann mit § 79, dass der Betriebsrat kein Geheimbündnis ist, sondern dass man den Dialog mit den Kollegen suchen muss und sie informieren muss. Wir sind der Auffassung, dass wir als ein Betriebsrat auftreten müssen, auch bei unterschiedlichen Vorstellungen, aber weil diese Gruppe eben so aufsässig ist, werden wir das in der Geschäftsordnung festlegen, mehrheitlich beschließen, was kann diese Gruppe dagegen machen?

Wir sind auch der Auffassung, dass sie internas an den Arbeitgeber weitergeben, können dies aber nicht belegen - nun droht eine mit einer Unterlassungsklage wegen Rufschädigung und Verleumdung - kann sie das denn machen?

sorry, etwas verwirrend. Wolfgang

5.11205

Community-Antworten (5)

I
Immie

19.04.2008 um 17:02 Uhr

Wolfgang34, Ihr könnt in eure Geschäftsordnung schreiben was ihr wollt... ihr könnt sie mit eurer tollen Mehrheit beschliessen... und da das was ihr da regeln wollt,garantiert schon im BetrVG geregelt ist... könnt ihr sie dann nehmen und euch damit...ein Feuer anzünden. Glaubst du allen Ernstes das ihr auf diese Weise jemals zu einer vernünftigen BR Arbeit kommt?

Und euer AG freut sich über eure Uneinigkeit.

Das Problem sind nicht die "Aufsässigen"...sondern die "Machtgeilen". Findet zu einem "Miteinander"...sonst könnt ihr "Einpacken"... und zwar alle... vor allem aber die Kollegen die euch gewählt haben.

C
Catweazle

19.04.2008 um 19:15 Uhr

@Wolfgang,

folgende Mitteilung der Vorsitzenden an die Belegschaft wäre angebracht:

"Wir, der BR haben mehrheitlich beschlossen dass einzelne BRM einen Maulkorb bekommen. Auch wenn sie demokratisch gewählt wurden, dürfen sie sich nicht zu ihrer Betriebsratsarbeit äußern. Dieser Beschluss verstößt zwar gegen das BetrVG und andere Gesetze aber nur so kann meine Vormachtstellung auf Dauer gesichert werden. Aus Beweissicherungsgründen hat dieses der BR in einer Geschäftsordnung geregelt.

S
SabineHH

21.04.2008 um 21:03 Uhr

hallo, wie ist es denn nun? Dürfen Betriebratsmitglieder ihre Sichtweise und Meinung unabhängig von der BRV kundtun, oder bekommen sie einen Maulkorb umgelegt?

Fragen über Fragen.

K
Kölner

22.04.2008 um 09:33 Uhr

@SabineHH Dürfen sie! Wenngleich das nicht sehr geschickt ist...

P
Petrus

22.04.2008 um 14:09 Uhr

@Kölner: Manchmal aber leider um so nötiger :-( Die Angestellten verstehen nämlich nicht unbedingt, warum ihre ERA-Reklamation vom zuständigen BR-Ausschuss überwiegend als unbegründet eingestuft werden, währen die der Arbeiter mindestens zu 90 % als begründet angesehen werden... Eine bessere Wahlkampfwerbung können die christlichen Gewerkschaften gar nicht selber machen, als das, was die DGB-Gewerkschaft bei einem Kunden so treibt...

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