Rufschädigung von Arbeitnehmerinnen
Hallo, der Betriebsrat hat die Eingabe einer Mitarbeiterin bekommen, in der sie darstellt, daß ein Abteilungsleiter über zwei seiner Mitarbeiterinnen persönliches, negativ gegenüber Dritter äußert. Hier steht Rufschädigung im Raum. Wie sollte hier der Betriebsrat reagieren? Mit welchem Gesetz, können hier die Arbeitnehmer geschützt werden?
Community-Antworten (1)
10.03.2009 um 16:11 Uhr
das ist doch ein schöner Fall für eine Beschwerde einer AN nach § 84ff BetrVG
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