Mitbestimmung bei Einführung eines Aktenplans
In unserem Betrieb soll demnächst ein Aktenplan eingeführt werden. Da in meiner Abteilung die Aktenablage nahezu vorbildlich geregelt ist, möchte ich natürlich eine Verschlechterung vermeiden. Dies möchte ich selbstverständlich auch für andere KollegInnen/Abteilungen. Es ist nicht gesagt, dass der neue Aktenplan tatsächlich nachteilig ist, es ist nur eine prophylaktische Frage: Trifft hier der § 90 BetrVG zu, wonach ich über Änderungen von Arbeitsläufen rechtzeitig zu informieren und zu Beratungen hinzuziehen bin? Bzw. § 91 (Mitbestimmung)? Wenn da jemand auch praktische Erfahrungen hat, bitte melden. Vielen Dank.
Community-Antworten (7)
30.12.2011 um 14:28 Uhr
§91 sicher nicht...
30.12.2011 um 14:49 Uhr
§ 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG wäre ein Versuch wert ...
30.12.2011 um 14:52 Uhr
@peanuts ?? Die Aktenordnung? Ich habe zwar ne Ahnung, was Du meinen könntest, doch fehlt mir die Phantasie. Hilf mir mal bitte...
30.12.2011 um 15:05 Uhr
also wie wärs denn mit §89 (3) -> nichts mehr ablegen, dann muß es auch nicht mehr gedruckt werden, ich spare also Papier und schone die Umwelt = betrieblicher Umweltschutz. @Kölner mir fehlt auch die Phantasie ...
30.12.2011 um 16:28 Uhr
Ein Aktenplan ist der erste Schritt zur systematischen Ablage und späteren Archivierung / Wiederfindung und ist bei einer konsequenten Betriebsführung nach ISO/EN-Normen und TQM eigentlich unabdingbar.
Ich sehe da keine Mitbestimmung des BR bei der Gestaltung des Plans - Bestenfalls bei der Frage von der Anwendung durch die AN wenn sich Fragen der Ordnung im Betrieb ergeben.
30.12.2011 um 18:14 Uhr
Kann man hier strikt zwischen mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten und mitbestimmungspflichtigem Ordnungsverhalten trennen?
30.12.2011 um 18:30 Uhr
Kann man hier strikt zwischen mitbestimmungsfreiem Arbeitsverhalten und mitbestimmungspflichtigem Ordnungsverhalten trennen? Bleibt die Frage. Aber, man könnte mindestens mal behaupten, dass die Arbeitsabläufe sich ändern und dann würde der 90er zumindest als Informationslieferant bleiben.
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