In unserem Betrieb soll demnächst ein Aktenplan eingeführt werden. Da in meiner Abteilung die Aktenablage nahezu vorbildlich geregelt ist, möchte ich natürlich eine Verschlechterung vermeiden. Dies möchte ich selbstverständlich auch für andere KollegInnen/Abteilungen. Es ist nicht gesagt, dass der neue Aktenplan tatsächlich nachteilig ist, es ist nur eine prophylaktische Frage: Trifft hier der § 90 BetrVG zu, wonach ich über Änderungen von Arbeitsläufen rechtzeitig zu informieren und zu Beratungen hinzuziehen bin? Bzw. § 91 (Mitbestimmung)? Wenn da jemand auch praktische Erfahrungen hat, bitte melden. Vielen Dank.