Erstellt am 30.12.2011 um 10:05 Uhr von gironimo
Konkreter wäre schon besser.
Bitte bedenke - nur weil der Chef behauptet der BR würde immer quer liegen, ist es noch lange nicht so.
Du solltest den BR aufforderrn gegenüber den AN mehr Transparenz zu bieten und die Kollegen/innen besser zu informieren, wenn Du nicht weißt, was der BR eigentlich macht.
Der BR ist ja verpflichtet, in 4 Betriebsversammlungen im Jahr einen Rechenschaftsbericht abzulegen. Und da kann dann natürlich auch gefragt und diskutiert werden. Finden diese Versammlungen nicht statt, musst Du sie beim BR einfordern.
Erstellt am 30.12.2011 um 10:11 Uhr von Lernender
Ja der Betriebsrat darf alles. Er kann dafür sorgen das du Überstunden bis zum geht nicht mehr machst Abmahnungen bekommst, an Wochenenden arbeitest., dein Weihnachtsgeld entfällt, deine Vorgesetzten dich beschimpfen können, dich Entlassen und noch andere Gemeinheiten.
Du solltest mal mit deinem Betriebsrat reden ob er so etwas machen will, aber sei vorsichtig.
Erstellt am 30.12.2011 um 11:06 Uhr von peanuts
"Finden diese Versammlungen nicht statt, musst Du sie beim BR einfordern."
Ein AN allein richtet überhaupt NICHTS aus ... ein Viertel wahlberechtigter AN müssen es schon sein ...
"Der BR ist ja verpflichtet, in 4 Betriebsversammlungen im Jahr einen Rechenschaftsbericht abzulegen. "
... § 43 Abs.1 Satz 1 BetrVG ...
"Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten."
"Welche Pflichten hat der Betriebsrat uns gegenüber?"
Kann hier nicht dezidiert aufgeführt werden, da zu umfangreich. Einen groben Überblick bietet z.B. Wikipedia - Betriebsverfassung > googlen
Erstellt am 30.12.2011 um 15:37 Uhr von gironimo
nein Euer Ehren,
bei den regelmäßigen Betriebsversammlungen bedarf es nicht ein Viertel der AN. Wer Lust zum googlen hat, findet bestimmt entsprechende Rechtsprechung wonach im Grunde nur ein AN die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Versammlungen fordern braucht.
Das Viertel der AN kann zusätzliche Versammlungen fordern. (vergleiche Kommentare zum § 43 BetrVG)
Erstellt am 30.12.2011 um 16:57 Uhr von peanuts
"bei den regelmäßigen Betriebsversammlungen bedarf es nicht ein Viertel der AN. "
Korrekt, weil der BR bereits per Gesetz dazu verpflichtet ist ...
"Wer Lust zum googlen hat, findet bestimmt entsprechende Rechtsprechung wonach im Grunde nur ein AN die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Versammlungen fordern braucht."
Du stellst diese Behauptung nicht zum ersten Mal in den Raum. Dann belege Deine Meinung auch.
Konkret: Wie kann ein EINZELNER AN eine Betriebsversammlung gem. § 43 Abs.1 BetrVG beim BR durchsetzen?
"Das Viertel der AN kann zusätzliche Versammlungen fordern. (vergleiche Kommentare zum § 43 BetrVG)"
Deine Aussage hinkt. Was ist, wenn im betreffenden Kalendervierteljahr noch keine Betriebsversammlung statt gefunden hat oder (noch) nicht geplant ist?
Erstellt am 01.01.2012 um 20:24 Uhr von kunzundhinz
Lernender
...Ja der Betriebsrat darf alles. Er kann dafür sorgen das du Überstunden bis zum geht nicht mehr machst Abmahnungen bekommst, an Wochenenden arbeitest., dein Weihnachtsgeld entfällt, deine Vorgesetzten dich beschimpfen können, dich Entlassen und noch andere Gemeinheiten.
Das ist wohl nicht Dein Ernst???? Denn es ist auch falsch!!
Mauzi
Die Pflichten findet Du im BetrVG oder einfach mal den Bregifg googlen.
Weiter Ihn auf der Betriebsversammlung ansprechen und fragen!
Dann findest Du u.a. dieses http://www.sapler.igm.de/faqs/faq.html?id=8936
Erstellt am 02.01.2012 um 06:22 Uhr von Tanzbär
@kunzundhinz
Schon mal das Wort Ironie gehört?
Gesundes Neues noch ...
Erstellt am 02.01.2012 um 14:06 Uhr von docpille
@kunzundhinz
....oder einfach mal den Bregifg googlen
habe ich gemacht,was aber habe ich da gefunden??
blödsinn, sowas hier einzustellen , ohne das vorher mal zu prüfen.
Erstellt am 02.01.2012 um 16:14 Uhr von kunzundhinz
docpille
Grundlegende Rechte und Pflichten des Betriebsrats usw. findet man reichlich im Web.
U.a. auch hier von der Böckler Stiftung
http://www.boeckler.de/pdf/mbf_as_brrecht_2006.pdf
oder
....Oberste Aufgabe des Betriebsrats ist die Förderung und Sicherung der Beschäftigung für die Arbeitnehmer. Die damit verbundenen Aufgaben und Rechte beziehen sich auf:
•Gestaltung von Arbeitsplatzumgebung und Arbeitsablauf
•Personalangelegenheiten wie Kündigung, Einstellung, Umgruppierung und Versetzung
•Wirtschaftliche Angelegenheiten, wie z.B. die Ausarbeitung eines Sozialplans
•Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Bestimmungen, Tarifvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, Unfallverhütungsvorschriften, Umweltschutzbestimmungen usw.
•Unterstützung und Förderung von älteren Arbeitnehmern, Arbeitnehmern mit Behinderungen und ausländischen Arbeitnehmern
•Gleichstellung von Frauen und Männern
•Mitbestimmung beim Fehlen gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen. Beispiele hierfür sind Regelungen zur Arbeitszeit, Entlohnung, Urlaub, die Einführung von Überwachungseinrichtungen der Mitarbeiter, das Vorschlagswesen
aber auch:
Wer schützt vor dem Betriebsrat?
Von Rechtsanwalt Dr. Klaus Neef, Hannover
http://www.arbeitsrechtsforum-hannover.de/KN_WerSchueztVorBetriebsrat.htm
Erstellt am 02.01.2012 um 16:18 Uhr von docpille
@kunzundhinz
ist ja alles recht nett und schön was du so schreibst,aber man sollte mal auf die richtige Reihenfolge der Buchstaben achten bevor man die Enter-Taste drückt.
Beitrag 186744 : Die Pflichten findet Du im BetrVG oder einfach mal den Bregifg googlen.
Erstellt am 03.01.2012 um 12:27 Uhr von Veloflex
Wer frei von Fehlern ist der schmeisse den ersten Stein!
Erstellt am 03.01.2012 um 12:40 Uhr von Kölner
@Veloflex
Das kann man so sagen - wenn man sich allerdings mal intensiv mit dem ein oder anderen Antwortgeber auseinandersetzt, ist gerade der der hier in diesem Fred kritisiert wird, derjenige, der mit Absolutheitsansprüchen auf sich aufmerksam macht.
- Werf.