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Ausgrenzung bestehender Mitarbeiter bei neuen Stellen

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Haus werden Arbeitsplätze nur noch zeitlich befristet geschaffen, oftmals aber nach der Befristung in unbefristete Stellen umgewandelt.

Es ist nun so, dass sich aus dem haus natürlich niemand aus einem bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus auf eine u.U. besser qualifitierte aber befristete Stelle bewirbt. Die Leute kommen dann zwangsläufig von außen.

Und bei der Umwandlung in eine unbefristete Tätigkeit sind die langjährigen Mitarbeiter dann die gekniffenen.

Möglichkeiten und Gegenstrategien für den BR?

Vielen Dank vorab

Und alles Gute im Neuen Jahr von den Betriebsratten

2.828016

Community-Antworten (16)

K
kunzundhinz

29.12.2011 um 14:10 Uhr

Zum einen hat der Br alle Möglichkeiten der MB.

Weiter muss man hier aber auch dringend zwei Dinge unterscheiden.

  1. Bestehende unbefristete ArbV
  2. ggf. nur befristete Stellen

Somit kann man sich beweben, man hat ja einen unbefristeten ArbV. Fällt die Stelle dann wirklich weg, hat man den gleichen Sachverhalt wie sonst wenn Arbeitsplätze wegfallen. Denn auch Arbeitsplätze/Stellen auf welche unbefristete Beschäftigte arbeiten können ja aus verschiedenen Gründen entfallen.

Umwandlung in eine unbefristete Tätigkeit = Betriebsänderung

R
rtjum

29.12.2011 um 14:33 Uhr

Umwandlung in eine unbefristete Tätigkeit = Betriebsänderung

@kunzundhinz das mußt Du bitte mal erklären!!

P
Peanuts

29.12.2011 um 14:46 Uhr

"Möglichkeiten und Gegenstrategien für den BR?"

Schon mal über die §§ 80 Abs.1 Nr.2a, 2 / 92 / 95 BetrVG nachgedacht?

K
kunzundhinz

29.12.2011 um 15:31 Uhr

rtjum

....Umwandlung in eine unbefristete Tätigkeit = Betriebsänderung

Nein, umgekehrt! unbefristete Tätigkeit/Stelle in befristet = Betriebsänderung, da gleich Wegfall/Streichung von Stellen/Arbeitsplätzen spätestens beim Enden dieser Stellen.

Aber ja, es geltend dann die üblichen Regeln/Anforderungen an Betriebsänderungen. Wenn es nur um eine einzelne Stelle geht, wird es wohl nicht reichen. Macht der AG dieses aber immer Zug um Zug, also über längere Zeit stets mit einzelnen Stellen dürfte es wieder wohl reichen.

K
Kölner

29.12.2011 um 16:04 Uhr

@kunzundhinz Darf ich nochmals nachfragen: Wo und wie siehst Du da eine BÄ?

K
kunzundhinz

29.12.2011 um 16:11 Uhr

...ist doch ganz einfach: Was/ Wann ist es eine Betriebsänderung?

Aber nun bitte auch beachten, dass ich hier nichtgrundsätzlich eine solche unterstellt habe.

K
Kölner

29.12.2011 um 16:16 Uhr

@kunzundhinz Naja. Du generalisierst schon. Du sagst doch, dass es eine BÄ ist, wenn der AG die bisher unbefristeten Stellen in befristete selbige wandelt. - Wohlgemerkt bei Neueinstellungen.

Die Stellen werden aber m.E. nicht wegfallen, sondern sie werden befristet ausgeschrieben!

@all Was wäre denn das Problem, wenn sich ein unbefr. AN auf eine befr. Stelle bewirbt? Ich habe da aktuell kein Problem...Ihr?

K
kunzundhinz

29.12.2011 um 16:23 Uhr

Wenn der AG sein Organisation grundsätzlich so ändert, dass er nur noch alle Stellen vor allen ggf. auch noch hervorgehobene befristet ausschreibt und besetzt, so sehe ich hier wegen ganz massiver Änderung der Betriebsorganosation eine BÄ

Dieses eben auch für die möglichen und in der Frage beschriebenen Folgen für die Beschäftigten.

P
paula

29.12.2011 um 16:29 Uhr

was sind denn bitte die Folgen für die Beschäftigten? Sie können sich doch problemlos bewerben

K
kunzundhinz

29.12.2011 um 16:52 Uhr

paula

ja, sie können sich bewerben doch es bleibt immer eine Ungewissheit und es besteht dann keine Entwicklungsmöglichkeit im Betrieb mehr. Es sind also alles Fakten welche es auch sonst bei Betriebsänderungen und/oder Wegfall von Stellen gibt/ geben kann.

Auch hier müssen sie dann damit rechnen, dass diese Stelle in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben ist.

Also ....problemlos bewerben? Nein!!

P
paula

29.12.2011 um 16:55 Uhr

willst du es nicht sehen? Es geht um neue Stellen und nicht im die bestehenden!!!

Das sind deine Argumente nicht schlüssig! Les doch bitte die Ausgangsfrage!

P
Peanuts

29.12.2011 um 16:56 Uhr

"Auch hier müssen sie dann damit rechnen, dass diese Stelle in absehbarer Zeit nicht mehr gegeben ist."

Und dann? ... muss zunächst der AG gucken, wie er diesen AN in seinem Betrieb unterbringen / weiter beschäftigen kann. Und wenn keine Möglichkeit bestehen sollte, muss halt betriebsbedingt gekündigt und eine Sozialauswahl getroffen werden ...

Das Risiko für den AN ist doch als eher gering einzustufen ...

G
gironimo

29.12.2011 um 17:26 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass der AG sehr genau weiß, ob er nur befristet um nach dem Ablauf jemanden bequem zu entsorgen (sprich - es eigentlich eine Dauerstelle ist) oder der Bedarf tatsächlich nur befristet besteht. Der BR muss es ja auch wissen.

Ich würde mich als AN trotzdem bewerben -

  • bleibt der AG bei seiner Befristung ggf. mit Sachgrund, kann man immer noch ablehnen
  • ist er an der Bewerbung interessiert, wird er die Befristung wegfallen lassen (denn sachgrundlos wäre ja gar nicht mehr zulässig)

Ich würde aber diese Situation mit dem AG aufgreifen und über eine Lösung des bestehenden Übles verhandeln.

P
Peanuts

29.12.2011 um 18:04 Uhr

"- bleibt der AG bei seiner Befristung ggf. mit Sachgrund, kann man immer noch ablehnen" "- ist er an der Bewerbung interessiert, wird er die Befristung wegfallen lassen (denn sachgrundlos wäre ja gar nicht mehr zulässig)"

Das ist doch unsinnig, der unbefristete AV mit dem AG bleibt in einem solchen Fall bestehen! Völlig egal, ob die Befristung dieser Position mit oder ohne Sachgrund ist.

Der BR wäre in diesem Fall zu einer befristeten Versetzung und nicht zu einer Neueinstellung anzuhören ...

K
Kölner

29.12.2011 um 18:09 Uhr

@peanuts Ich hätte ja wetten können, dass Du nicht so deutlich wirst und jedem TE seine Chance gibst, selbst darauf zu kommen. Wette verloren.

G
gironimo

30.12.2011 um 08:54 Uhr

peanuts - da bin ich im Prinzip Deiner Meinung - die Realität weist einen anderen Weg (bei Wechsel unterschreiben viele einen neuen Vertrag und der BR ist fern)

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