Einschränkung der Prokura im Innenverältnis - Wie stark darf Sie sein damit noch leitender Angestellter?
Hallo zusammen,
in unserem Betrieb gibt es 5 Prokuristen, die jeweils ein Team von 4 - 6 Mitarbeitern leiten. Wir sind Dienstleister. Im Außenverhältnis dürfen Sie nur mit einem Geschäftsführer auftreten.
Die Frage ist, wie stark im Innenverhältnis die Prokura eingeschränkt werden muss, damit diese wieder als wahlberechtigter Arbeitnehmer zählen, oder umgekehrt gefragt, Was darf einem Prokuristen im Innenverhältnis nicht genommen werden, damit er im Sinne des BetrVG noch als Prokurist und damit nicht als Wahlberechtigter zählt.
Wie würdet Ihr das beurteilen, wenn der Prokurist zwar selbständig Bedarf für Personal anmeldet, dieses auch selber aussucht, sich aber anschließend das Okay für Bezahlung und Einstellung von der GL holen muss?
Danke.
Community-Antworten (1)
25.11.2009 um 15:49 Uhr
§5 ist ein Kaugummiparagraph. Da steht dem WV ein eigenständiges Beurteilungsrecht zu - und das muss er auch nutzen, da kann ihm keiner helfen.
Auf Deine Fragen kann ich nur §5 zitieren:
(3) 1. zur SELBSTSTÄNDIGEN Einstellung ... berechtigt ist
Wenn er da noch jemanden Fragen (!) muss ist er nicht selbstständig. Andersherum: Wenn er sagt: Der WIRD eingestellt und der Personalchef muss kuschen und unterschreiben, dann ist er zur selbstständigen Einstellung berechtigt.
(3) 2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht UNBEDEUTEND ist
Beachte: Arbeitgeber, nicht Geschäftsführer. Der Arbeitgeber ist das Unternehmen, keine reale Person. Unbedeutend ist die Prokura i.d.R. wenn der Prokurist immer einen Geschäftsführer zur zweiten Unterschrift braucht, da der Geschäftsführer auch alleine unterschreiben könnte. Evtl. ist sie nicht unbedeutend, wenn zwei Prokuristen ohne Geschäftsführer gemeinsam unterschreiben können. Sie ist auf keinen Fall unbedeutend, wenn der Prokurist alleine unterschreiben darf. Ausnahme: Wenn die Prokura finanziell deutlich eingeschränkt ist. Alleine unterschreiben für nicht mehr als 10000 EUR ist ein Witz, keine Prokura.
Aber: Beachte auch die Generalklauseln aus Absatz 4, danach wird Absatz 3 relativiert.
BTW: "damit er im Sinne des BetrVG noch als Prokurist..." Nicht Prokurist, der tut nicht zur Sache - Leitender Angestellter ist das Schlagwort.
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