Erstellt am 22.12.2011 um 07:26 Uhr von Lexipedia
Ich hoffe, dass ist ein Grundseminar mit den nötigen Kenntnissen für neue BRs?!?
...für eine reguläre Br. Sitzung würden wir auch nicht genug Mitglieder zusammen bekommen (Weihnachtsgeschäft /bäckerei )...
Bei dieser Aussage muss ich mich zurückhalten. BR-Arbeit geht vor!
Ließ dier bitte mal den § 27 des BetrVG durch!
§ 27 Betriebsausschuss
(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit
9 bis 15 Mitgliedern
aus 3 weiteren Ausschussmitgliedern,
17 bis 23 Mitgliedern
aus 5 weiteren Ausschussmitgliedern,
25 bis 35 Mitgliedern
aus 7 weiteren Ausschussmitgliedern,
37 oder mehr Mitgliedern
aus 9 weiteren Ausschussmitgliedern.
Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Sind die weiteren Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, so erfolgt die Abberufung durch Beschluss des Betriebsrats, der in geheimer Abstimmung gefasst wird und einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder des Betriebsrats bedarf.
(2) Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben.
(3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.
Habt ihr einen Übertragungsbeschluss für die Entsendung zu einem Seminar?
Wenn ja, dann geht das!
Erstellt am 22.12.2011 um 08:24 Uhr von gironimo
Es geht - denke ich - um ein Wirtschaftsausschußmitglied??
Seminare könnte vielleicht auch der BAS erledigen - wenn es ihn denn gibt und ihm die Aufgabe übertragen wurde - ansonsten muss schon der BR in einer Sitzung beschließen.
Ich kann Dir natürlich sagen, wie es böse BR's tun. Die telefonieren herum, ob etwas dagegen spricht den Kollegen zum Seminar zu schicken und wenn es keine Bedenken gibt, wird der Kollege angemeldet. Der Beschluß wird dann auf der nächsten Sitzung nachgeholt.
Wenn das ein Jurist erfährt......
Erstellt am 22.12.2011 um 09:00 Uhr von rkoch
.... Genau um die Sache mit dem BA geht es doch (5er Gremium bei einem 13er BR)...
Und mit dem Fingerzeig auf den Übertragungsbeschluß (der BA Aufgaben zu übertragen) sollte die Frage eigentlich geklärt sein.
Aber ich will mal noch einen Weg aufzeigen:
Formell ist es richtig, das es einen ORDENTLICHEN Beschluß braucht um ein BRM (oder ein WAM) zu einem Seminar zu schicken. Relevant wird diese Frage aber NUR
1. wenn der BR/BA sich selbst uneins ist OB er das BRM/WAM schicken möchte
2. wenn der AG sich weigern würde die Entsendung zu akzeptieren.
Ansonsten geht auch der unbürokratische Weg.
Insofern:
1. Macht ERSTMAL einen "illegalen" Beschluß! Sprich der BRV sucht alle BRM auf und fragt sie im "Umlaufverfahren" nach ihrer Meinung: Konkret: "Wärest Du in einer Sitzung einverstanden, das XXX auf das Seminar YYY entsendet wird?" Falls hier eine Mehrheit herauskommt steht der Beschluß in einer regulären Sitzung quasi fest, Problem eins gelöst. Falls nicht: Ende der Geschichte, zumindest bis zu einer (außer-)ordentlichen Sitzung.
2. Der BRV marschiert zum AG und erklärt die Situation (das er wegen der Auftragslage JETZT keine Sitzung machen möchte, der BR aber mehrheitlich eine Entsendung auf das Seminar möchte) und bittet um seine Zustimmung. Sofern er die Erteilt: Problem 2 gelöst, Kostenübernahmeerklärung unterschreiben lassen, Seminar anmelden, Beschluß zur nächsten Sitzung nachholen (heilender Beschluß, der geht hier SUPER gut). Falls er sie nicht erteilt: Lasst es bleiben. Eine gerichtliche Klärung kriegt ihr bis Januar i.d.R. nicht mehr hin, und ohne diese bleibt immer ein Restrisiko dass das BRM/WAM auf seinen Kosten (Freistellung und ggf. sogar Hotel/Fahrkosten) sitzenbleibt.
Das ganze HEUTE noch, da für ein Seminar Anfang Januar wohl auch schon die Anmeldefristen rum sind!
EDIT: Nur damit es klar wird: In fast allen anderen Fällen heiße auch ich eine derartige Vorgehensweise NICHT für gut. Aber bei derartigen "Interna" der Zusammenarbeit zwischen AG und BR, insbesondere wenn es um Interessen des BR gegenüber dem AG geht, ist dieser Weg manchmal einfacher und unproblematischer, da die "Formalien" lediglich das "Druckmittel" gegenüber dem AG darstellen, und die brauche ich einfach nicht wenn der AG ohnehin mitspielt.....