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unbezahlte Mehrarbeit

B
blackman
Jun 2019 bearbeitet

hallo zusammen , Bei uns in der Firma ( metallverarbeitender Betrieb , Produktionsbereich ) ist eine alte Regelung in Kraft die für immer mehr Unmut in der Belegschaft sorgt .Die bezahlte Arbeitszeit beginnt bei uns um 5 Uhr 55 min , 13 Uhr 55min und um 21 Uhr 55min . Das eigentliche Problem besteht darin das , wenn ein Mitarbeiter eine Minute zu spät kommt wird ihm gleich eine 1/4 Std. vom Lohn abgezogen . Dauert eine Maschinenübergabe einmal etwas länger und der Mitarbeiter verlängert dementsprechend seine Arbeitszeit , sagen wir 10 minuten so bekommt er diese nicht vergütet . Hier sehen auch wir der neue Betriebsrat eine Ungerechtigkeitssituation wobei wir allerdings nicht wissen wie wir der Geschäftsleitung gegenübertreten sollen .Eine gefasste BV ist meines Wissens nicht vorhanden . Hat von euch vielleicht jemand Erfahrungen wie wir mit dieser Situation umgehen können ? Für Antworten wäre ich sehr dankbar .

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Community-Antworten (7)

P
Peanuts

17.12.2011 um 13:53 Uhr

Es wird also gestempelt, oder?

Dann solltet darauf hinwirken, dass die Zeittaktung geändert wird. 15 Minuten sind extrem lang.

§87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG sollte dafür reichen .

K
kunzundhinz

17.12.2011 um 14:37 Uhr

Wenn der AG die Zeiterfassung im 1/4 Stunden-Modus macht. So MUSS er es auch im positiven so machen. Also 1 Minute länger, dann auch 1/4 Stunde PLUS buchen. Andernfalls wäre es ein Fall für das ArbG

siehe auch die Ausssage eines Anwaltes hier! http://www.frag-einen-anwalt.de/Zeiterfassung-Abrechnungstakt-__f20244.html

Das dürfte dann wohl schnell dazu führen, dass der Ag eine minutengenaue Tacktung einführt.

B
blackman

17.12.2011 um 20:13 Uhr

Hallo , ich sehe jetzt nicht sofort die Wirksamkeit für § 87 Abs.1 Nr.6 . Kann das vielleicht näher erklärt werden ? MfG blackman

G
graueEminenz

17.12.2011 um 20:27 Uhr

Solltet ihr keine Betriebsvereinbarung über Anwesenheitserfassung haben, solltet ihr diese umgehend mit dem AG verhandeln. Siehe: Antwort 186111 von peanuts

P
Peanuts

17.12.2011 um 20:31 Uhr

Arbeitszeiterfassung per Stechuhr = Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;

Was braucht es noch? Eine BV ist Deines Wissens doch nicht vorhanden, also macht man das Fass auf und verhandelt mit dem AG unter diesem Deckmäntelchen auch den Zeittakt .

B
blackman

17.12.2011 um 21:31 Uhr

Hallo , jetzt verstehe ich wie wir vorgehen können . Mit welchen Konsequenzen können wir dem AG kokettieren ? Er wird sicher argumentieren : War immer so warum sollen wir hierüber verhandeln ? MfG blackman

B
Burakk1990

06.06.2019 um 19:55 Uhr

hi ich habe auch einen frage.....wie viel minuten darf eine stempeluhr vorgehen? in der firma geht die uhr 5 minuten vor und wer zu spät kommt bekommt gehalt abgezogen. ich habe mal gelesen, das stempeluhren max. 1 minute falschgehen dürfen

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