Erstellt am 17.12.2011 um 12:53 Uhr von peanuts
Es wird also gestempelt, oder?
Dann solltet darauf hinwirken, dass die Zeittaktung geändert wird. 15 Minuten sind extrem lang.
§87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG sollte dafür reichen .
Erstellt am 17.12.2011 um 13:37 Uhr von kunzundhinz
Wenn der AG die Zeiterfassung im 1/4 Stunden-Modus macht. So MUSS er es auch im positiven so machen. Also 1 Minute länger, dann auch 1/4 Stunde PLUS buchen. Andernfalls wäre es ein Fall für das ArbG
siehe auch die Ausssage eines Anwaltes hier!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Zeiterfassung-Abrechnungstakt-__f20244.html
Das dürfte dann wohl schnell dazu führen, dass der Ag eine minutengenaue Tacktung einführt.
Erstellt am 17.12.2011 um 19:13 Uhr von blackman
Hallo ,
ich sehe jetzt nicht sofort die Wirksamkeit für § 87 Abs.1 Nr.6 .
Kann das vielleicht näher erklärt werden ?
MfG
blackman
Erstellt am 17.12.2011 um 19:27 Uhr von graueEminenz
Solltet ihr keine Betriebsvereinbarung über Anwesenheitserfassung haben, solltet ihr diese umgehend mit dem AG verhandeln.
Siehe: Antwort 186111 von peanuts
Erstellt am 17.12.2011 um 19:31 Uhr von peanuts
Arbeitszeiterfassung per Stechuhr = Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;
Was braucht es noch? Eine BV ist Deines Wissens doch nicht vorhanden, also macht man das Fass auf und verhandelt mit dem AG unter diesem Deckmäntelchen auch den Zeittakt .
Erstellt am 17.12.2011 um 20:31 Uhr von blackman
Hallo ,
jetzt verstehe ich wie wir vorgehen können . Mit welchen Konsequenzen können wir dem AG kokettieren ? Er wird sicher argumentieren : War immer so warum sollen wir hierüber verhandeln ?
MfG
blackman
Erstellt am 06.06.2019 um 17:55 Uhr von Burakk1990
hi ich habe auch einen frage.....wie viel minuten darf eine stempeluhr vorgehen? in der firma geht die uhr 5 minuten vor und wer zu spät kommt bekommt gehalt abgezogen. ich habe mal gelesen, das stempeluhren max. 1 minute falschgehen dürfen