W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Namensschilder - Hat der BR ein Wörtchen bei der Einführung mitzureden?

M
martha
Jan 2018 bearbeitet

an alle "Nachtdenker"!Hat der BR ein Wörtchen bei der Einführung von Namensschilder mit Vor- und Zunamen.Der Vorname sorgt für großen Unmut, weil sich Kunden einen Spaß daraus machen, die Mitarbeiter beim Vornamen zu rufen.

7.36801

Community-Antworten (1)

C
carrie

24.09.2008 um 23:57 Uhr

@martha Ja habt ihr und zwar nach § 87 Abs. 1 Nr. 1. Aus dem Kommentar: Mitbestimmung bei Anordnung, Namensschilder an der Dienstkleidung zu tragen, wenn dies für die geschuldete Arbeitsleistung nur geringe Bedeutung hat (BAG, DB 02, 2280)

Ihre Antwort