Erstellt am 15.12.2011 um 10:46 Uhr von rkoch
In welchem Zusammenhang?
Der AG darf offensichtlich als an den BR adressierte Post nicht öffnen da dass ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis wäre.
Allgemeine Hinweise auf die Behandlung von Post findet man in DIN 5008.
http://www.din5008.de/p0400130.htm
Erstellt am 15.12.2011 um 12:10 Uhr von rkoch
keineahnung, bitte benutze den Knopf "Neue Antwort" weiter unten um auf Deine eigene Frage etwas neues beizutragen.
1. Fragt sich jetzt jeder warum die Nachfrage gestellt wurde wo sie doch schon in der Frage beantwortet ist
2. Bekommt keiner mit das Du etwas neues geschrieben hast (Da Dein Beitrag nicht als aktualisiert angezeigt wird wenn Du auf den Knopf "Aktuelle Antworten" auf der linken Seite drückst).
In Deinem Fall gilt aber das was ich unter "offensichtlich an den Betriebsrat adressiert" meine. Wenn schon auf dem Kuvert "für den Betriebsrat" steht, wo könnten da Zweifel bestehen? Das diese Info nicht im Adressfeld steht macht sie doch nicht unsichtbar, oder?
BTW: Das Post versehentlich geöffnet wird kann immer mal passieren. Dann muss sie aber unverzüglich wieder verschlossen werden und dem BR zugestellt werden, am besten auch mit einer kurzen (telefonischen) Info an den BRV das hier ein Versehen vorgelegen hat (damit der BR sich nicht über den offensichtlich geöffneten Brief aufregt). Der Inhalt darf weiteren Personen nicht zugänglich gemacht werden, insofern unterliegt die versehentlich öffnende Person im eigenen Interesse der Schweigepflicht über den Inhalt so weit dieser ihr "versehentlich" bekannt wurde.
Häufen sich derartige Vorfälle würde ich allerdings hellhörig werden.