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Postgeheimnis Betriebsratspost

K
keineahnung
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wo finde ich etwas über das Öffnen von Betriebsratspost?

Im Speziellen meine ich Post bei der nicht direkt im Adressfeld "Betriebsrat" steht, sondern irgendwo auf dem Kuvert. Kommt ja häufig vor bei Infomaterial, Gewerkschaftspost, Fachzeitschriften, etc.

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Community-Antworten (2)

R
rkoch

15.12.2011 um 11:46 Uhr

In welchem Zusammenhang?

Der AG darf offensichtlich als an den BR adressierte Post nicht öffnen da dass ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis wäre.

Allgemeine Hinweise auf die Behandlung von Post findet man in DIN 5008.

http://www.din5008.de/p0400130.htm

R
rkoch

15.12.2011 um 13:10 Uhr

keineahnung, bitte benutze den Knopf "Neue Antwort" weiter unten um auf Deine eigene Frage etwas neues beizutragen.

  1. Fragt sich jetzt jeder warum die Nachfrage gestellt wurde wo sie doch schon in der Frage beantwortet ist
  2. Bekommt keiner mit das Du etwas neues geschrieben hast (Da Dein Beitrag nicht als aktualisiert angezeigt wird wenn Du auf den Knopf "Aktuelle Antworten" auf der linken Seite drückst).

In Deinem Fall gilt aber das was ich unter "offensichtlich an den Betriebsrat adressiert" meine. Wenn schon auf dem Kuvert "für den Betriebsrat" steht, wo könnten da Zweifel bestehen? Das diese Info nicht im Adressfeld steht macht sie doch nicht unsichtbar, oder?

BTW: Das Post versehentlich geöffnet wird kann immer mal passieren. Dann muss sie aber unverzüglich wieder verschlossen werden und dem BR zugestellt werden, am besten auch mit einer kurzen (telefonischen) Info an den BRV das hier ein Versehen vorgelegen hat (damit der BR sich nicht über den offensichtlich geöffneten Brief aufregt). Der Inhalt darf weiteren Personen nicht zugänglich gemacht werden, insofern unterliegt die versehentlich öffnende Person im eigenen Interesse der Schweigepflicht über den Inhalt so weit dieser ihr "versehentlich" bekannt wurde.

Häufen sich derartige Vorfälle würde ich allerdings hellhörig werden.

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