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Post zentral öffnen?

I
Immie
Jan 2018 bearbeitet

Die neueste Idee unseres AG die Post des Unternehmens wird zentral geöffnet. Auch, wenn sie an bestimmte Personen adressiert ist. Er meint, er darf alles lesen,da es ja an den Betrieb geschickt wird.

Wir sind uns nicht sicher , ob §87 Abs 1 Nr1 hier greift?

Und wird das Postgeheimnis verletzt wenn die Adresse lautet- Betrieb " Hast du nicht gesehen" Herr "Laberschwad"

Ist die Post dann "persönlich"?

4.662010

Community-Antworten (10)

H
hans

30.07.2007 um 23:05 Uhr

Nein, es gibt da klare Regeln:

steht zuerst die Firma, dann der Name (Firma ABC, Frau XYZ) ist das öffnen erlaubt. Steht zuerst der Name, dann die Firma (Herr XYZ, Firma ABC), ist das öffnen nicht erlaubt - der Absender gibt lediglich an das Herr/Frau XY in der Firma ABC zu erreichen ist. Sicher ist man immer, wenn "persönlich" steht und natürlich - Betriebsrat :-)

Übrigens wird auch bei uns die Post zentral geöffnet und in anderen Firmen die ich kenne teilweise sogar gescannt und elektr. verteilt.

I
Immie

31.07.2007 um 10:46 Uhr

Vielen Dank, jetzt bin ich schon ein Stück weiter.

Kannst du mir auch etwas zum 87er sagen?

P
plagegeist

31.07.2007 um 12:51 Uhr

@ Immi,

ja der 87er liegt zwischen den 86er und den 88er !

Brauchst dich nicht bedanken-hab ich gern gemacht ,gerade für dich tu ich doch alles !

I
Immie

31.07.2007 um 13:20 Uhr

Du bist so gut zu mir. Und so einfülsam:-) Ich frage mich - Warum gerade ich? Habe ich das wirklich verdient?

P
plagegeist

31.07.2007 um 13:45 Uhr

@ Immi,

ja du hast es verdient! Denk mal drüber nach wieviel Gutes du deinen Mitmenschen getan hast !Jetzt bekommst du es heimgezahlt !

Warum gerade du ? Unsere Suchmaschine hat dich ausgesucht, weil sie der Meinung ist, du brauchst einen ständigen Begleiter !

I
Immie

31.07.2007 um 14:09 Uhr

Wenn du das so siehst- Warum dann ikognito?

W
Waschbär

31.07.2007 um 14:57 Uhr

Immi,

Der Arbeitgeber darf die Post seiner Mitarbeiter öffnen, solange diese nicht mit einem Vertraulichkeitsvermerk versehen ist. In einem solchen Fall sollte die betreffende Postsendung ungeöffnet an den Arbeitnehmer weitergeleitet werden. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Hamm.

LAG Hamm, Urteil vom 19.02.2003, Aktzenzeichen.: 14 Sa 1972/02

Immi Achte auf den Vertraulichkeitsvermerk

Wenn in deinem Betrieb eingehende Postsendungen als Empfänger sowohl den Betrieb/ Arbeitgeber als auch einen bestimmten Mitarbeiter ausweisen, bist du zur Öffnung der Postsendung berechtigt. Anders ist die Situation allerdings dann, wenn auf der Postsendung die Adresse des Betriebs, der Name eines Mitarbeiters und ein Vertraulichkeitsvermerk wie zum Beispiel "persönlich" oder "vertraulich" angegeben ist. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

I
Immie

31.07.2007 um 15:03 Uhr

waschbär, vielen Dank! Das läßt sich ja einrichten:-)

W
Waschbär

31.07.2007 um 15:07 Uhr

Immi,

eben .-)

Was AG , kann können wir schon lange !

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