Schließung von zwei Außenstellen, Gründe des AG dürftig
Hallo, zusammen, bei uns sollen zwei Außenstellen geschlossen und die Mitarbeitger 600 bzw. 400 km weit entfernt in der Zentrale "aufgehen". Angeblich, um Kosten zu sparen und "Synergien" fließen zu lassen. Unter den betroffenen Mitarbeitern (12) ist auch ein BR-Mitglied. Nach unserer Ansicht werden aber weder Kosten gespart noch gibt es andere Vorteile. Wenn die Kollegen im "Mutterhaus" arbeiten - und so sieht es wohl aus - entstehen Umzugskosten, Wohnungkosten etc. Dazu kommt, dass jetzt mehrer Umbaumaßnahmen nötig sind, um den Personen überhaupt einen Arbeitsplatz bieten zu können (der dann pro Nase auch wieder höchstens 8 qm) beträgt. Auch arbeitsmäßg wird nicht einmal ansatzweise etwas besser, im Gegenteil wir werden schwerfälliger. Die Kunden vor Ort laufen Sturm, weil sie lieber ihren gewohnten Ansprechpartner in der Nähe haben wollen und nicht XYZ 600 km weiter. Dazu kommt, dass einige Kollegen überlegen zu gehen und das ganz hübsche Abfindungssümmchen werden können: 4 Kollegen sind schon 20, 18, 16 und 10 Jahre da. Wir streben einen Interessenausgleich unD Sozialplan an. Jetzt kommt die Frage: Was können wir tun, um die GF doch noch umzustimmen? Wir wollen keine Chance ungenutzt lassen. Vielen Dank schon mal....
Community-Antworten (4)
15.12.2011 um 09:34 Uhr
Da kann man nichts tun. Es sei denn dem AG vorrechnen, das das Ganze nichts bringt. Aber das habt ihr ja schon.
Vielleicht können noch gewerkschaftliche Aktionen in der Öffentlichkeit Erfolge bringen (....aber bei 12 Arbeitsplätze ! ).
Der Unternehmer ist frei darin auch unsinnige unternehmerische Entscheidungen zu treffen.
15.12.2011 um 11:11 Uhr
Was können wir tun, um die GF doch noch umzustimmen?
Eigentlich nicht mehr als im Rahmen der von Euch bereits angestoßenen Verhandlungen zum Interssenausgleich/Sozialplan die Sache möglichst teuer werden zu lassen. Vielleicht bringt das den AG von dieser Idee ab...
BTW: Wenn ich wieder 600 bzw. 400km höre stellt sich mir die Frage der Zuständigkeit. I.d.R. sind diese "Außenstellen", so fern sie nicht weniger als 6 AN haben, selbstständige Betriebe (nach §4 (1) 1. BetrVG) und sollten einen eigenen BR gewählt haben der dann für diese Verhandlungen zuständig wäre. So Du meinst das hier der GBR tätig wird, strittig ob der zuständig wäre.....
Falls meine Vermutung zutrifft könnte Euer AG den Stöpsel bei den Verhandlungen ziehen in dem er den BR wegen Verkennung des Betriebsbegriffes auflösen läßt.
Edit: hab gerade erst die (12) bemerkt. Das ließe vermuten das zumindest eine der beiden Außenstellen unter "Kleinstbetrieb" fällt. Damit könnte mein letzter Satz möglicherweise an Brisanz verlieren wenn das BRM aus diesem Kleinstbetrieb stammt....
15.12.2011 um 13:05 Uhr
Das Verfahren zum Interessenausgleich würde ich versuchen zu nutzen. Ich würde mir einen wirtschaftlichen Sachverständigen holen und dem AG die Auswirkungen von einem Profi vorrechnen lassen. Natürlich kann sich der AG immer noch darüber hinwegsetzen aber die Argumentation Richtung MA, Kunden und Öffentlichkeit wird schlechter.
Ansonsten kann der BR versuchen alle MBR zu nutzen. Neue Technik erforderlich? Einigungsstelle? Schulungen? Einigungsstelle? Versetzungen? Widerspruch....
15.12.2011 um 19:34 Uhr
Weihnachtsstern Ob der AG seinen Betrieb verlegt, ist seine Sache. Der BR hat nur die Möglichkeit die Auswirkungen für die Betroffenen abzufedern. Somit seit ihr ja schon mit einem Interessenausgleich und Sozialplan auf einen guten Weg.
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