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BR-Mitglied zum Personalgespräch

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Wellness
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

ein BR Mitglied wurde von der GF aufgefordert unverzüglich an einem Personalgespräch teilzunehmen. Das BR Mitglied war schon in Jacke und wollte Dienstschluss machen. Der Weg sollte zu einem Mitarbeiter gehen um ihn mit Verdachtsmomenten zu konfrontieren. (Unterschlagung). Auf dem Fuß-Weg zu dem Mitarbeiter wurde das BR Mitglied über den Fall informiert. Der Mitarbeiter wusste nichts von diesem Termin und wurde praktisch überfallen. Da die Anschuldigungen mindestens schon über eine Woche der GF bekannt waren, war auch keine Gefahr in Verzug. Ergebnis dieser Aktion: Weder Schuld noch Unschuld konnte festgestellt werden.

Nach ca. 1 Stunde hat die GF den Mitarbeiter nochmals aufgesucht, diesmal ohne BR und einen Auflösungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Er wurde aber nicht unterschrieben. Wie wäre eure Reaktion als BR-Mitglied bei dieser Aktion gewesen?

War die Vorgehensweise der GF ok in Bezug auf BR und Mitarbeiter?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

14.12.2011 um 10:39 Uhr

.... das tägliche Leben.

Das die GF bei einem Verdacht überfallmäßig reagiert, ist zwar nicht schön aber nachvollziehbar.

Schön, dass schon mal über eine Woche vorbei ist. Will die GF eine fristlose K. daraus machen, hat sie ja nun nicht mehr viel Zeit.

U
Ulrik

14.12.2011 um 10:42 Uhr

Sieh es mal so, die GF hätte den Kollegen auch ohne BR mit diesem Gespräch überfallen können. Das BRM ist auf Wunsch des MA dabei, nicht per se. Von daher sehe ich es eher positiv, wenn die GF von sich aus den BR dazu nimmt.

R
rkoch

14.12.2011 um 10:45 Uhr

Erstmal: Es gibt im BetrVG keine Verpflichtung gegenüber dem AG den BR zu derartigen Gesprächen mitzunehmen, vielmehr hat der AN das Recht ein BRM seiner Wahl hinzuzuziehen wenn er das möchte.

Insofern hat sich Euer AG beim ersten Gespräch überkorrekt verhalten, beim zweiten hingegen ist fraglich ob er dem AN die Möglichkeit eingeräumt hat ein BRM seiner Wahl hinzuzuziehen. Falls nicht war das ein Verstoß gegen das BetrVG, aber am Ende belanglos.

Bzgl. Aufhebungsvertrag: Dieser unterliegt nicht der MB, also kann der AG einem AN etwas derartiges auch ohne BR "anbieten".

Letztlich könnt ihr also nur den AN fragen ob ihm die Chance eingeräumt wurde zu dem zweiten Gespräch ein BRM hinzuzuziehen und falls nicht Euren AG auf seine Pflicht hinzuweisen. Damit ist aber schon gut....

Am Ende wäre noch ein Faktum relevant gewesen: Der Aufhebungsvertrag sollte wohl erfolgen um einer Kündigung vorzugreifen. Im Schrifttum gibt es Theorien, das ein derartiger Aufhebungsvertrag unter §102 BetrVG fallen könnte, da dieser vom AG ausging und effektiv ja doch eine Kündigung das Ziel dieses Vertrages war. Der AN hätte also, für den Fall das er den Vertrag angenommen hätte, versuchen können (IMHO erfolglos) den Aufhebungsvertrag in eine Kündigung umdeuten zu lassen und darauf bezogen Kündigungsschutzklage zu erheben. Falls er damit durchgekommen wäre hätte er gute Chancen gehabt, da ja zu dieser Kündigung der BR nicht angehört wurde. Aber wie gesagt: Verdammt theoretisch....

Insofern: Das der BR nichts von der Sache wusste wäre am Ende möglicherweise gut für den AN gewesen....

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