Erstellt am 13.12.2011 um 15:36 Uhr von galaxy
@kikki
wieso ist euer GF Mitglied des WA, oder habe ich falsch interpretiert? Oder meinst du keinen WA im Sinne des BetrVG?????
Gruß
Galaxy
Erstellt am 13.12.2011 um 16:07 Uhr von kunzundhinz
Sitzungen des Wirtschaftsausschusses, § 108 BetrVG
Der Wirtschaftsausschuss soll einmal im Monat zusammentreten. Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt. Da es sich um eine "Soll-Vorschrift" handelt, kann je nach Gegebenheit davon abgewichen werden. Die Einladung und ggf. die Mitteilung einer Tagesordnung hat rechtzeitig zu erfolgen. In aller Regel wird dies durch den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses geschehen, dessen Wahl möglich aber nicht erforderlich ist.
DER ARBEITGEBER gehört diesem NICHT an. Der AG kommt nur zur Berichterstattung und ggf. Beratung!
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AWirtschaftsausschuss#SitzungendesWirtschaftsausschusses108BetrVG
Hier scheint es sinnvoll zu sein, den § 108 BetrVG nochmals zu lesen!