Beschäftigung von Doktoranden - Mitbestimmung?
hallo zusammen, der AG hat uns einen Dokroranden (nur mit Namen und Fach) mit der Bitte um Genehmigung vorgelegt. Sind wir da in der Mitbestimmung? Gruß, Calais
Community-Antworten (3)
13.12.2011 um 10:53 Uhr
Der arme Kerl. Was will Euer AG denn damit das er euch den vorlegt? Ist doch kein Weihnachtsbraten :-)
Nein, im Ernst: Was erwartest Du was passieren soll wenn Euer AG Euch um eine Genehmigung bittet? Natürlich erwartet er Eure Mitbestimmung.
Etwas anderes wäre die Frage: Ist diese Vorgehensweise korrekt?
Ich gehe davon aus, das Du meinst das es um eine Einstellung geht....
Also seid ihr natürlich nach §99 in der MB, so fern es sich nicht um einen leitenden Angestellten handelt. Zu einer Einstellung gehören aber etwas mehr Informationen als nur der Name und das "Fach" (womit ich vermute das Du das "Fachgebiet" des Doktortitels meinst). Mindestens fehlt noch: Beginn, ggf. Ende, der Beschäftigung, Einsatzort, Aufgabe, ggf. andere die Person anderer Bewerber, Auswirkungen auf andere Beschäftigte, ggf. Eingruppierung, etc., etc. Siehe §99 (1) BetrVG, ggf. Kommentare dazu.
Falls Du etwas anderes meinst solltest Du schon etwas spezifischer werden....
13.12.2011 um 11:23 Uhr
wenn der AG euch beteiligt ist es doch o.k.
Es gibt auch Stimmen die sagen, Doktoranden werden nicht eingestellt und daher keine Beteiligung des BR. Das basiert auf dem Gedanken, dass die Betriebe dem Doktoranden lediglich die Möglichkeit einräumen, ihre Betriebseinrichtungen zu nutzen um die Doktorarbeit zu erstellen. Auf das Thema und die Ausführung dieser Arbeit hätten die Betriebe keinen Einfluß und die Doktoranden seien auch nicht im Betrieb integriert. Zu dem Thema gilt: zwei Juristen drei Meinungen (das habe ich jedenfalls selbst so erlebt, als ich dem Thema nachgegangen bin)
Dies stimmt natürlich alles nicht so ganz, da natürlich genügend Berührungspunkte im Betrieb bestehen. Aber offenbar sieht es ja Euer AG auch so und will Eure Zustimmung.
Im Netz findet man Übrigens sogar Betriebsvereinbarungen zum Thema Doktoranden im Betrieb.
13.12.2011 um 11:29 Uhr
ok, danke, was zu einer ordentlichen Einstellungsanfrage gehört, habe ich natürlich schon mitbekommenn... und du hast recht, meine eigentliche Frage war ja auch: handelt es sich bei einem Doktorand um einen Arbeitnehmer? Sie gehen ihrer Tätigkeit nicht zum Erwerb nach, sondern aus Ausbildungsgründen, arbeiten wissenschaftlich im Eigeninteresse und nicht für das Krankenhaus. Einen Ausbildungsvertrag wie Azubis haben sie natürlich auch nicht. Wir werden den Doktorand also wie eine Einstellung behandeln. Tja, und manche Wörter sind eben im doppelten (..oder sogar dreifachen Sinne belegt) Gruß, Calais
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