Erstellt am 08.12.2011 um 16:56 Uhr von Kölner
@winoe
Urlaub ist Urlaub - Du hättest den Urlaub unterbrechen können...
Erstellt am 08.12.2011 um 16:59 Uhr von kunzundhinz
Nein! Siehe Urteil ArbG Bonn
Betriebsratssitzung während Urlaub - Keine bezahlte Freistellung
ArbG Bonn hat mit Urteil vom 06.11.2008, Az.: 3 Ca 1643/08
Es sind ja KEINE betriebsbedingten Gründe!
Erstellt am 08.12.2011 um 17:09 Uhr von winoe
Hi Kölner,
was meinst Du damit "unterbrechen"
Erstellt am 08.12.2011 um 17:10 Uhr von peanuts
Im begründeten Einzelfall: Ja! Siehe LAG Hamm, 21.1.1987, 3 Sa 1520/86
Erstellt am 08.12.2011 um 17:42 Uhr von gironimo
>Im begründeten Einzelfall: Ja!< In er Regel aber eben nicht. Es muss schon ein guter Grund dagewesen sein.