Hallo zusammen, in unserem 6 Jahre alten Unternehmen steht nach einem Jahr Wirken des BR nun die erste Vereinbarung ins Haus. Es geht um Arbeitszeitregelung:
Es soll eine Kernarbeitszeit eingeführt werden, nachdem seit bestehen des Betriebs keine Regelung hierzu besteht. Die Kollegen haben die Zeit nach eigenem Ermessen und Notwendigkeiten eingeteilt, abgesehen von ein paar ungeschickten Verhaltensweisen hat das auch immer gut geklappt. Ich habe zu dem Thema zwei Fragen:

- Die Abrede bzgl. Kernzeit fällt doch auch unter §87 Abs. 2, also Betriebsrat-Mitbestimmungspflichtig, richtig?
- Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht", was (Kern)Arbeitszeit angeht? Können Kollegen, die seit Jahren z.B. um 6 angefangen haben, und dafür um 14 Uhr gegangen sind, angewiesen werden frühestens um 16 Uhr zu gehen? Fällt das unter Weisungsrecht des AG?

Vielen Dank für Einschätzungen und Tipps!