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Kernarbeitszeit = Betriebsvereinbarung = Mitbestimmungspflichtig?

S
slowhand
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem 6 Jahre alten Unternehmen steht nach einem Jahr Wirken des BR nun die erste Vereinbarung ins Haus. Es geht um Arbeitszeitregelung: Es soll eine Kernarbeitszeit eingeführt werden, nachdem seit bestehen des Betriebs keine Regelung hierzu besteht. Die Kollegen haben die Zeit nach eigenem Ermessen und Notwendigkeiten eingeteilt, abgesehen von ein paar ungeschickten Verhaltensweisen hat das auch immer gut geklappt. Ich habe zu dem Thema zwei Fragen:

  • Die Abrede bzgl. Kernzeit fällt doch auch unter §87 Abs. 2, also Betriebsrat-Mitbestimmungspflichtig, richtig?
  • Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht", was (Kern)Arbeitszeit angeht? Können Kollegen, die seit Jahren z.B. um 6 angefangen haben, und dafür um 14 Uhr gegangen sind, angewiesen werden frühestens um 16 Uhr zu gehen? Fällt das unter Weisungsrecht des AG?

Vielen Dank für Einschätzungen und Tipps!

1.89108

Community-Antworten (8)

P
Peanuts

08.12.2011 um 07:46 Uhr

"Die Abrede bzgl. Kernzeit fällt doch auch unter §87 Abs. 2, also Betriebsrat-Mitbestimmungspflichtig, richtig?"

Richtig

"- Gibt es eine Art "Gewohnheitsrecht", was (Kern)Arbeitszeit angeht? "

Nein

"Können Kollegen, die seit Jahren z.B. um 6 angefangen haben, und dafür um 14 Uhr gegangen sind, angewiesen werden frühestens um 16 Uhr zu gehen? Fällt das unter Weisungsrecht des AG?"

Zweimal "Ja"

A
apple

08.12.2011 um 10:00 Uhr

Hallo, wenn es um die Arbeitszeit geht, haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber unglücklicherweise unterschiedliche Vorstellungen. Wir sind in unserem Unternehmen mittlerweile bei der Einigungsstelle angelangt. Wichtig ist, sprich vor den Verhandlungen mit möglichst vielen Kollegen, sammle Argumente wie Kindergartenzeiten/Absprachen mit dem Partner (wer bringt die Kinder hin, wer holt sie ab), Fahrgemeinschaften zur Arbeitstelle (die dann bei unterschiedlichen Zeiten nicht mehr funktionieren) und den bisher reibungslosen Ablauf der jetztigen Regelung, mit dem sie Kollegen gut zufrieden sind.
Viel Erfolg

G
gironimo

08.12.2011 um 10:35 Uhr

wer wollte denn die Vereinbarung? Der AG nehme ich an - oder?

Ihr müsst halt bei Eurer Verhandlungsposition einen entsprechend großen Rahmen fordern, um den 6.00 Uhr-Kollegen weiter die Möglichkeit zu bieten wie bisher zu arbeiten und gute Argumente sammeln. Und nicht so leicht locker lassen - notfalls eben die Einigungsstelle bemühen.

Vielleicht fordert Ihr aber auch die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Heißt ja bei vielen Unternehmen "Vertrauensarbeitszeit". Wird eigentlich eher von Arbeitgebern gefordert, die sich einen Vorteil von diesem System versprechen. Aber wenn Ihr mit der alten Regelung zufrieden ward - warum soll nicht auch mal der BR dies fordern.

Regt doch mal an, dass man sich mit diesem Thema auseinandersetzt. Wenn es doch auf eine Einigungsstelle hinaus läuft, laßt diese nicht einfach auf Euch zukommen nach dem Motto "mal sehen" sondern bereitet Euch auf denkbare Kompromisse vor - und wie apple schon schreibt - Argumnte sammeln..

L
Lernender

08.12.2011 um 16:29 Uhr

was für Regelungen gibt es denn im Arbeitsvertrag evtl. Tarifvertrag?

S
slowhand

08.12.2011 um 16:38 Uhr

Wow vielen Dank für die vielen schnellen Rückmeldungen! Da kann ich sehr viel raus ziehen! Wir sind schon am Gründe/Argumente sammeln. Finden es auch seltsam, denn wir denken, so wies im Moment läuft ist es auch für den AG geschickter. Naja. Im Arbeitsvertrag steht nur das Wochensoll drin. Der Tarifvertrag ist TVL. Gibt also eine flexible Handhabung her, so wie es ja auch die Jahre praktiziert wurde.

Am schwersten tun wir uns damit unabdingbare forderungen von "verhandlungsmasse" zu trennen - aber das ist wohl oft so. Insofern - danke nochmal für alle Antworten!

S
slowhand

16.01.2012 um 18:45 Uhr

Hallo, ich hätte nochmal eine kleine Rückfrage: Es soll auch die Heimarbeits-Regelungen, also die Modalitäten unter denen man von zu Hause arbeiten kann, geändert bzw. festgelegt werden. Fällt das auch unter §87? Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb? Danke vielmals für die Einschätzungen!

P
Petrus

17.01.2012 um 10:52 Uhr

Heimarbeits-Regelungen ... geändert bzw. festgelegt

§92(3). Für MA, die derzeit schon in Hemarbeit sind, könnte je nach Änderung der ein oder andere Punkt von §87 bzw. §95(3) iVm §99 zutreffen.

S
slowhhand

19.01.2012 um 12:56 Uhr

Super, das hilft uns sehr weiter, vielen Dank!!

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