Erstellt am 02.12.2011 um 14:43 Uhr von Lernender
ihr habt ihn gewählt ihr könnt ihn auch als Stelli abwählen. Ob es Sinn macht das er noch BR ist mag ich nicht beurteilen ich sehe aber aufgrund der Ersatzmitglieder keinen Nachteil für den BR.
Außer vielleicht den , dass euer Stelli bei Anwesenheit tolle Arbeit leistet und euch jetzt etwas fehlt.
Erstellt am 02.12.2011 um 15:10 Uhr von kunzundhinz
Der Stelli kann doch an den Sitzungen teilnehmen! Er nutzt einfach die möglichen Verkehrsmittel und kommt so zu den Sitzungen. Die Kosten muss ja der AG tragen.
Wo also ist das Problem??
Erstellt am 02.12.2011 um 15:33 Uhr von gironimo
das sehe ich wie kunzundhinz. Der Kollege ist vom AG für die BR-Arbeit freizustellen. Und da gehört auch die Fahrt zur Sitzung dazu.
Das Problem wird ja sein, dass die Baustellen öfters mal wechseln. Es kann ja nicht sein, dass dies ein Grund wäre nicht BR-Arbeit machen zu können.
Erstellt am 02.12.2011 um 17:28 Uhr von Paddy
Es gibt auch ganz klare Gesetze darüber wenn der Verdacht nahe liegt, dass der Arbeitgeber dieses BR-Mitglied versetzt hat um das Gremium zu "zerstückeln" und dadurch in seiner Arbeit zu hindern.........kann dieser Versetzung klar wiedersprochen werden.
Ansonsten, wie schon der der Lernende Gironimokunz ganz richtig sagte(n) entweder anreisen lassen oder den Nachrücker ,wenn das BR-Mitglied nicht anreisen "kann".
Wenn er jedoch sagt dass er nicht anreisen "will" (weil keinen Bock) dann könnt ihr die Sitzung auch ohne ihn und auch ohne einen Nachrücker durchziehen.
Klingt etwas blöde, habe ich aber so gelernt.
Erstellt am 03.12.2011 um 00:33 Uhr von rkoch
gironimo> Es kann ja nicht sein, dass dies ein Grund wäre nicht BR-Arbeit machen zu können.
Doch!0 Kann es! In der Rechtsmeinung gibt es durchaus das Konzept, das ein BRM welches räumlich weit von dem Zentrum der BR-Arbeit (dem BR-Büro) entfernt ist, zumindest an der Teilnahme an Sitzungen verhindert ist, wenn es dem BRM unzumutbar ist die Zeit dafür aufzubringen und/oder dem AG unzumutbar ist die Fahrtkosten (inkl. des Arbeitsausfalls) zu tragen. Bei 200 km (= 3 Stunden Fahrtzeit hin und 3 Stunden Fahrtzeit zurück) ist das durchaus anzunehmen. Das stellt aber, wie Lernender darstellt, im Prinzip kein Problem dar. Für ihn als BRM rückt das EBRM nach, für ihn als stellv. ist es legal einen stellv. des stellv zu wählen (was in dieser Situation sinn macht). Abwahl als stellv. wäre auch eine Option, aber in meinen Augen die falsche.
Paddy > Wenn er jedoch sagt dass er nicht anreisen "will" (weil keinen Bock) dann könnt ihr
Paddy > die Sitzung auch ohne ihn und auch ohne einen Nachrücker durchziehen.
Zu differenzieren ist zwischen tatsächlich "kein Bock" im Sinne von "bin im Hause und wäre in 2 Minuten da, will aber nicht" und einer "Unzumutbarkeit" (die auch vom BRM abhängt) im Sinne von "bin im Dienst aber 2 Stunden hin und 2 Stunden zurück könnt ihr vergessen!" oder "bin nicht mehr im Dienst und da komm ich nicht auch wenn es mich "nur" 30 Minuten hin und 30 Minuten zurück kosten würde". Die Grenzen sind hier fließend, am Ende ist "im Dienst" immer mit "nur unzumutbar wenn erheblich Streß" zu bewerten, "außer Dienst" mit "selbst wenn ich einfach nur nicht will, dann nicht".
Wenn der BRV in diesem Sinne eine Verhinderungserklärung des BRM als akzeptabel erachtet muss er ein EBRM einladen. Nur wenn offensichtlich ist das keine Verhinderung vorliegt dann darf kein EBRM geladen werden.
Eine weitere Option wäre festzustellen, ob bei einem derartigen Einsatz nicht eine Versetzung vorliegt und diese zu blocken, wobei da nur eine sinnvolle Option ist wenn das im Sinne des BRM ist. Ist es nicht im Sinne des BRM, aber im Sinne des BR und ihr wollt deswegen derartiges blockieren, dann hätte der Fragesteller aber ein ganz anderes Problem........
Erstellt am 03.12.2011 um 08:11 Uhr von peanuts
"Eine weitere Option wäre festzustellen, ob bei einem derartigen Einsatz nicht eine Versetzung vorliegt und diese zu blocken, ..."
Naja, es scheint sich ja um´s Baugewerbe zu handeln, wobei es zur Eigenart des Betriebes gehören dürfte, dass AN unterschiedliche Einsatzorte haben.
"Ist es nicht im Sinne des BRM, aber im Sinne des BR und ihr wollt deswegen derartiges blockieren, dann hätte der Fragesteller aber ein ganz anderes Problem........"
Welches Problem hätte der Fragensteller denn in diesem Fall?
"kann der Betriebsrat diesen Kollegen seiner Aufgabe als 2.BR-Vorsitzenden abberufen?"
Es gibt keinen 2. BRV, nur einen stellvertr. BRV. Habt Ihr Regelungen für den Fall getroffen, dass BRV + stellv. BRV verhindert sind?
Wird dieser Kollege ordnungsgemäß zu jeder Sitzung geladen?
Gibt es regelmäßige Sitzungstermine, die im voraus geplant sind?
Verbringt dieser Kollege auch seine WE auf der entfernten Baustelle?
Wenn nicht, sollten Sitzungen auf einen Montag oder Freitag gelegt werden.
Erstellt am 05.12.2011 um 09:31 Uhr von rkoch
> Welches Problem hätte der Fragensteller denn in diesem Fall?
Nicht der Fragesteller, aber der BR. Wenn der BR schon so weit ist, das er wegen so etwas eine Vorgehensweise abzulehnt die das einzelne betroffene BRM gerne haben will, so wird dieser BR sich über kurz oder lang gegenseitig zerfleischen...
Sinnvoller wäre eine Regelung zu finden die beiden Seiten gerecht wird. Dazu gehört einfach auch zu akzeptieren das das stellv. BRM verhindert ist und Vorsorge zu treffen, einfach in dem weitere Stellvertreter gewählt werden. Das ist in jedem Fall besser als einen Einsatz des Stellv. z.B. im Rahmen einer Versetzung (so es denn eine ist) abzulehnen nur um sicher zu stellen das der Stellv. nicht verhindert ist (mal abgesehen davon ob das überhaupt ein Widerspruchsgrund wäre).