Erstellt am 02.12.2011 um 12:19 Uhr von rkoch
Ja, das ist korrekt. Das der AG die Sache intern ausschreiben muss bedeutet nicht das er sich dann auch auf einen internen Bewerber festlegen muss. Er könnte/müsste wenn er keinen internen Bewerber findet dann doch extern ausschreiben. Da das im Endeffekt lediglich eine unnötige Verzögerung darstellen würde kann der AG parallel intern/extern Ausschreiben. Auf wen er sich dann festlegt ist seine Sache.
Erstellt am 02.12.2011 um 17:17 Uhr von Paddy
Ausschreiben "MUSS" er gar nicht, ausser, es wird vom Betriebsrat verlangt.
Ich höre da irgendwie raus, dass ihr die Stelle lieber intern bestzen wolltet. Redet doch mal mit dem Arbeitgeber ob er die Ausschreibung nicht unterlässt, bzw. ert später raus gibt......beim nächsten mal.