Erstellt am 02.12.2011 um 07:42 Uhr von Lernender
Angebot und Nachfrage, Verhandlungspositionen bestimmen nach meinen Erfahrungen die Vertraglichen Regelungen. Auch in Tarifverträgen findest du Regelungen die Ausnahmen für Stellen zu lassen, die schwer zu besetzen sind.
Ich sehe keine gestzliche Regelung die dir helfen könnte. Gleichwohl würde ich den AG auf diese ungleichbehandlung aufmerksam machen und um Abhilfe bitten.
Vielleicht fällt ja den Kollegen noch was ein.
Erstellt am 02.12.2011 um 08:27 Uhr von Ulrik
Ich sehe es im Grunde so wie @Lernender.
Der AG hat grundsätzlich vertragsfreiheit, sprich er kann mit den AN Verträge schliessen, wie er will. Wer also besser verhandelt, bekommt den besseren Vertrag.
Allerdings kann ich die Handlungsweise sogar nachvollziehen. Wir haben eine ähnliche Verfahrensweise. Im Verwaltungsbereich werden die Kollegen mit einem befristeten Vertrag von zwei Jahren eingestellt, dann kommt die Unbefristung. In der Produktion sind es vier Halb-Jahres-Verträge, bevor die Unbefristung kommt.
Das lieght daran, daß wir sehr viele kurzlaufende Projekte abzubilden haben, für die nicht jeder Mitarbeiter die nötigen Skills mitbringt und auch nach Schulungen nicht erreicht.
Da ich den Hintergrund bei euch nicht kenne, kann ich da nur mutmassen.
Als BR könntet ihr allerdings auf den AG zugehen und Regeln für Gleichbehandlung aufstellen. Was da sinnvoll ist, müßt ihr entscheiden.
Erstellt am 02.12.2011 um 09:52 Uhr von gironimo
Sonderurlaube sind in der Regel tariflich geregelt (gilt bei Euch einer?) oder wenn nicht zumindest mitbestimmt. So gesehen sehe ich den BR schon im Spiel. Bei dem Thema Befristung ist das schon eher so wie Lernender schreibt.