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Mitbestimmungsrechte

N
Nordisca
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,in unserem Betrieb 125 AN,gibt es unterschiedliche Regelungen bei Sonderurlaub(Todesfall,Geburt,Hochzeit usw) für kaufmännische Angestellte und gewerbliche Arbeiter.Gewerbliche werden befristet eingestellt , kaufm. Angestellte werden fest Eingestellt mit Probezeit.Ist diese Ungleichbehandlung so rechtens ?Gibt es eine Vorschrift oder Gesetz das hier Abhilfe schaffen kann,eine freiwillige Vereinbarung mit unserem AG ist nicht möglich.

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Community-Antworten (3)

L
Lernender

02.12.2011 um 08:42 Uhr

Angebot und Nachfrage, Verhandlungspositionen bestimmen nach meinen Erfahrungen die Vertraglichen Regelungen. Auch in Tarifverträgen findest du Regelungen die Ausnahmen für Stellen zu lassen, die schwer zu besetzen sind. Ich sehe keine gestzliche Regelung die dir helfen könnte. Gleichwohl würde ich den AG auf diese ungleichbehandlung aufmerksam machen und um Abhilfe bitten. Vielleicht fällt ja den Kollegen noch was ein.

U
Ulrik

02.12.2011 um 09:27 Uhr

Ich sehe es im Grunde so wie @Lernender. Der AG hat grundsätzlich vertragsfreiheit, sprich er kann mit den AN Verträge schliessen, wie er will. Wer also besser verhandelt, bekommt den besseren Vertrag.

Allerdings kann ich die Handlungsweise sogar nachvollziehen. Wir haben eine ähnliche Verfahrensweise. Im Verwaltungsbereich werden die Kollegen mit einem befristeten Vertrag von zwei Jahren eingestellt, dann kommt die Unbefristung. In der Produktion sind es vier Halb-Jahres-Verträge, bevor die Unbefristung kommt. Das lieght daran, daß wir sehr viele kurzlaufende Projekte abzubilden haben, für die nicht jeder Mitarbeiter die nötigen Skills mitbringt und auch nach Schulungen nicht erreicht.

Da ich den Hintergrund bei euch nicht kenne, kann ich da nur mutmassen.

Als BR könntet ihr allerdings auf den AG zugehen und Regeln für Gleichbehandlung aufstellen. Was da sinnvoll ist, müßt ihr entscheiden.

G
gironimo

02.12.2011 um 10:52 Uhr

Sonderurlaube sind in der Regel tariflich geregelt (gilt bei Euch einer?) oder wenn nicht zumindest mitbestimmt. So gesehen sehe ich den BR schon im Spiel. Bei dem Thema Befristung ist das schon eher so wie Lernender schreibt.

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