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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fremd Firmen Beschäftigung

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Leuchtfeuer
Aug 2017 bearbeitet

Hallo,wir sind Betriebsrat in einem Logistikunternehmen was gerade von 3 Schicht auf 2 Schicht System aus Arbeitsmangel umgestellt hat . Die Nachtschicht ist weggefallen .Die Betriebsvereinbarung wurde letzen Dienstag unterzeichnet . Jetzt sollen die Fahrer der Fremd-Spediteure Ihre LKWs nachts selbst beladen. Da gehen bei mir mehrere Rote Lampen an . Meine Frage:Ist das Fremd-Firmen überhaupt erlaubt oder müssen Überlassungsverträge geschlossen werden. Ist es eventuell Schwarzarbeit . Wie ist es mit der Versicherungslage. Sind wir als BR für diese Arbeitnehmer dann auch zuständig . Vieleicht hat jemand einen Tip wo ich mir die nötwendigen Informationen anlesen kann. Vielen Dank!!!!

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Community-Antworten (4)

G
ganther

02.12.2011 um 01:14 Uhr

das kann schon mit rechten Dingen zugehen. Es hängt davon ab ob diese MA in euren Betrieb eingegliedert wurden: wer hat das Weisugsrecht? Wie wird dieses ausgeübt etc. Um es beurteilen zu können bräuchte man schon Fleisch an die Knochen

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Lernender

02.12.2011 um 08:52 Uhr

Arbeitsmangel hervorgerufen durch die Beladung der Fremdspediteure. Hier muss es Verträge mit den Spediteuren geben, fordert die an. Ich bin mir sicher das es zu einem Abschluss der Verträge vor Unterzeichnung der BV gekommen ist. Habt ihr schonan eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG nachgedacht? Hättet ihr die BV unterschrieben wenn ihr das gewusst hättet?

L
Leuchtfeuer

02.12.2011 um 09:29 Uhr

Nein,die hätten wir nicht unterschrieben . Vieleicht hast du recht,und es ist eine Betriebsänderung!

T
Tanzbär

02.12.2011 um 17:39 Uhr

Seit Jahren haben wir hier die Nachtverladung, bei der Mitarbeiter der Spedition ihre Fahrzeuge selbst beladen. Sie sind allerdings uns in keinster Weise unterstellt. So können wir am Tage ungestört arbeiten und morgens ist alles (meist) weg.

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