Erstellt am 02.12.2011 um 00:14 Uhr von ganther
das kann schon mit rechten Dingen zugehen. Es hängt davon ab ob diese MA in euren Betrieb eingegliedert wurden: wer hat das Weisugsrecht? Wie wird dieses ausgeübt etc. Um es beurteilen zu können bräuchte man schon Fleisch an die Knochen
Erstellt am 02.12.2011 um 07:52 Uhr von Lernender
Arbeitsmangel hervorgerufen durch die Beladung der Fremdspediteure. Hier muss es Verträge mit den Spediteuren geben, fordert die an. Ich bin mir sicher das es zu einem Abschluss der Verträge vor Unterzeichnung der BV gekommen ist.
Habt ihr schonan eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG nachgedacht?
Hättet ihr die BV unterschrieben wenn ihr das gewusst hättet?
Erstellt am 02.12.2011 um 08:29 Uhr von leuchtfeuer
Nein,die hätten wir nicht unterschrieben . Vieleicht hast du recht,und es ist eine Betriebsänderung!
Erstellt am 02.12.2011 um 16:39 Uhr von Tanzbär
Seit Jahren haben wir hier die Nachtverladung, bei der Mitarbeiter der Spedition ihre Fahrzeuge selbst beladen.
Sie sind allerdings uns in keinster Weise unterstellt.
So können wir am Tage ungestört arbeiten und morgens ist alles (meist) weg.