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Intranet: unterschiedliche Zugriffszeiten für kaufm. und gewerbl. Mitarbeiter?

B
Bigbär
Okt 2017 bearbeitet

Es wurde bei uns vor geraumer Zeit das sogenannte Intranet, also ein hausinternes Internet, für den Verwaltungsbereich eingeführt. Hier können Informationen aller Abteilungen abgerufen werden (wer macht was; Telefonnummernsuche....etc.). Diese Anwendung steht im Prinzip 24 Stunden zur Verfügung und zumindest die Mitarbeiter im Verwaltungsbereich haben darauf auch während der Arbeitszeit uneingeschränkten Zugriff. Für Mitarbeiter der Produktion wurde dieses Portal jetzt freigegeben. Allerdings, und nun komme ich zum Kernpunkt, dürfen die Mitarbeiter/Innen im produktiven Bereich dieses Mitarbeiterinformationsportal nicht während der Arbeitszeit, also nur vor Schichtbeginn bzw. nach Schichtende nutzen - oder in den Pausen -. Das kann doch nicht richtig sein!(AGG; BetrVg) Nunmehr hoffe ich auf eure Unterstützung. Ich benötige entsprechende Argumentationen gegenüber der Geschäftsleitung, um diesen Mißstand abstellen zu können. Wer kann mir da helfen?

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

01.12.2011 um 18:52 Uhr

Zunächst einmal ist die ganze Angelegenheit mitbestimmungspflichtig.- Ihr solltet den AG zu Verhandlungen auffordern, bevor er selbst Regeln festsetzt.

Im Übrigen möge der AG doch erst einmal begründen, warum er glaubt, dass Informationen über den Betrieb für gewerbliche AN nicht während der Arbeitszeit zur Verfügung stehen können. Aus Eurer Sicht würde ich argumentieren, dass Ihr keinen Unterschied zwischen angestellten und gewerblichen Arbeitnehmer erkennen und daher eine Ungleichbehandlung nicht hinnehmen könnt.

K
Kurzarbeiter

01.12.2011 um 19:01 Uhr

Also mit AGG hat das Ganze nichts zu tun. Sollte ein BR eigentlich wissen, da er ja wohl lesen kann und der § 1 AGG hier ja wohl keinen Grund liefert!!!!

Der AG handelt hier durchaus nachvollziehbar. Denn es könnte wohl Störungen in der Produktion geben, wenn AN hier mal schnell im Intranet etwas suchen / lesen möchten.

Ja der BR ist beim Thema grundsätzlich im Boot. Doch er muss darauf achten, dass die Nutzung dann nicht für alle mehr eingeschränkt wird. Denn dann bekommt er ggf. Erklärungsprobleme bei der Belegschaft.

G
gironimo

01.12.2011 um 19:13 Uhr

Niemand redet vom AGG. Man muss nicht alles mit Gesetzen untermauern. Auch veraltete gesellschaftliche Trennlinien sind meist Argument genug.

Ob es nun so oder so geregelt wird ist trotzdem nicht Sache des Arbeitgebers sondern eine mitbestimmte Frage, die die Betriebsparteien klären müssen. Und da finde ich es imme falsch von vornherein zu mutmaßen, wie der AG argumentieren könnte und dies als Maßstab zu setzen.

In dem Betrieb, indem ich meine Brötchen verdiene ist es z.B. so geregelt, dass an einigen Stellen im Betrieb Terminals aufgestellt sind, an denen die gewerblichen Arbeitnehmer - ohne lange Wege - ins Intranet des Betriebes können. Während der Arbeitszeit natürlich.

K
Kurzarbeiter

01.12.2011 um 21:02 Uhr

@gironimo

...doch!!! Einfach einmal den Ursprungsbeitrag lesen..

....Das kann doch nicht richtig sein!(AGG; BetrVg)

....Und da finde ich es imme falsch von vornherein zu mutmaßen, wie der AG argumentieren könnte und dies als Maßstab zu setzen.

Das zweite Mal FALSCH!!! Denn wenn man sich vorher, was ratsam ist Gedanken über die Reaktion des AG macht, kann man planen und sich einstellen und wird nicht überrascht!!

L
Lernender

02.12.2011 um 09:10 Uhr

schließt eine BV zur Nutzung des Intranets ab.

P
Peanuts

02.12.2011 um 10:38 Uhr

"Diese Anwendung steht im Prinzip 24 Stunden zur Verfügung und zumindest die Mitarbeiter im Verwaltungsbereich haben darauf auch während der Arbeitszeit uneingeschränkten Zugriff. Für Mitarbeiter der Produktion wurde dieses Portal jetzt freigegeben. "

Halten wir fest, dass die Anwendung auch den KollegInnen aus der Produktion im Prinzip 24 Stunden zur Verfügung steht.

Aber nur weil Verw.-MA einen direkten unkomplizierten Zugriff auf´s Intranet haben, dürfen auch diese KollegInnen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verletzen. Stundenlanges surfen im Intranet (ich übertreibe bewusst) kann zur Abmahnung und letztendlich zur Kündigung führen.

Ist beabsichtigt, das Intranet künftig als ausschließliches Informationsportal für ALLE MA dienen soll? Wie werden MA aus der Produktion aktuell über News informiert oder wie können sie aktuell z.B. eine Telefonnummer eines betrieblichen Ansprechpartners recherchieren ? Muss dafür auch jetzt Pausen- oder Freizeit geopfert werden?

Grundsätzlich sollte tatsächlich eine BV abgeschlossen werden.

B
Bigbär

11.12.2011 um 14:52 Uhr

....ich danke euch für die Hinweise und Anregungen. Das Für und Wider abzuwägen ist mitunter nicht so einfach. Da finde ich dieses Portal einfach genial! Wir werden mit dem AG Verhandlungen bzgl. einer BV/GBV aufnehmen.

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