Es wurde bei uns vor geraumer Zeit das sogenannte Intranet, also ein hausinternes Internet, für den Verwaltungsbereich eingeführt. Hier können Informationen aller Abteilungen abgerufen werden (wer macht was; Telefonnummernsuche....etc.). Diese Anwendung steht im Prinzip 24 Stunden zur Verfügung und zumindest die Mitarbeiter im Verwaltungsbereich haben darauf auch während der Arbeitszeit uneingeschränkten Zugriff.
Für Mitarbeiter der Produktion wurde dieses Portal jetzt freigegeben. Allerdings, und nun komme ich zum Kernpunkt, dürfen die Mitarbeiter/Innen im produktiven Bereich dieses Mitarbeiterinformationsportal nicht während der Arbeitszeit, also nur vor Schichtbeginn bzw. nach Schichtende nutzen - oder in den Pausen -. Das kann doch nicht richtig sein!(AGG; BetrVg)
Nunmehr hoffe ich auf eure Unterstützung. Ich benötige entsprechende Argumentationen gegenüber der Geschäftsleitung, um diesen Mißstand abstellen zu können. Wer kann mir da helfen?