Überstunden durch Betriebsratsarbeit - Erhaltet Ihr darauf Überstundenzulagen?
Hallo Leute,
wie wird bei Euch mit Überstunden durch Betriebsratsarbeit umgegangen? Erhaltet Ihr darauf Überstundenzulagen?
Wie ist das bei Euch, wenn Ihr Minusstunden macht bei Betriebsratsarbeit (bin nach § 38 freigestellt)?
Viele Grüße Kalonza
Um es vielleicht zu ergänzen. Bei uns wird das sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Betriebsräte, die erhalten auf Plusstunden er BR Arbeit den Überstundenzuschlag von 25 %, andere wiederum nicht, was mit dem Tarifvertrag begründet wird, der vorsieht, dass erst wer mehr als 39 Stunden arbeitet Zulagen auf Überstunden erhält.
Dann gibt es ausserdem noch verschiedenes Vorgehen bei Minusstunden durch BR Arbeit. Zum Teil werden diese 1 zu 1 abgezogen, zum Teil auch mit 25 % !!!! Das heißt, dass manche Minusstunde mit 75 Minuten abgezogen wird.
Ausserdem sollte ich hier nach ergänzen, dass wir ein separates Zeitkonto für Betriebratsstunden haben, dieses ist elektronisch geführt. Darauf verbuchen sich alle Plus- und Minusstunden
Habt ihr schon mal gehört, dass es für Minusstunden einen "Aufschlag" gibt?
Community-Antworten (5)
16.11.2007 um 17:12 Uhr
Hä? muss man da durchblicken? Ersteinmal ist BR Arbiet definitif Arbeitszeit. 2 verschiedene Zeitkonten halte ich da schon für fragwürdig. Die unterschiedlich zu vergüten geht ganz sicher nicht. Von was wird den BR Arbeit bitte abgezogen??? Und wie verstehe ich n Aufschlag auf Minusstunden? Jemand hat eine Stunde zu wenig gearbeitet und jetzt werden nochmal 25% zusätzlich vom Zeitkonto abgezogen? Oder wie?
16.11.2007 um 17:23 Uhr
@Kalonza Wenn man Teilzeit arbeitet bekommt man erst ab (bei euch) 39 Stunden Überstunden Zuschlag. Dann ist das bei BRM in Teilzeit ebenso, da man keinen Vorteil haben darf. Aber, wie können durch BR Arbeit Minus Stunden entstehen?
16.11.2007 um 18:08 Uhr
Danke erst mal für die Antworten.
Ja, wir haben zwei verschiedene Konten, eines für "normale" Überstunden, eines für Betriebsratsüberstunden.
Dadurch, dass wir ein 24 Stunden Betrieb sind, finden für einige BR Mitglieder die Sitzungen ausserhalb iherer persönlichen Arbeitszeit statt, dann kommt es vor, dass die Sitzung kürzer als ihre reguläre Arbeit ist, so können Minusstunden entstehen.
Selbst bin ich nach § 38 freigestellt, also sind alle meine Stunden BR Stunden. Die BR Überstunden werden dann auf das BR Konto gebucht. Wenn ich weniger als meine Sollzeit arbeite, wird das mit den Plusstunden auf dem BR Konto verrechnet.
Normaler Weise habe ich immer plus. Neulich hatte ich zum ersten mal kein "Guthaben" mehr auf dem BR Konto, und da wurden dann - wie anscheinend auch bei anderen BR Mitgliedern - 60 Minusminuten zzgl. 25 % also 75 Minuten abgezogen.
Als ich den Personalchef gefragt habe, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, meinte er, es sei ja logisch, dass man 125 % abzieht bei Minusstunden, wenn es auch 125 % gibt bei Plusstunden. Dass das hahnebüchend ist, ist mir auch klar.
Es bleibt wohl nichts übrig als zu klagen. Wollte nur mal wissen, wie das bei euch so ist.
16.11.2007 um 18:26 Uhr
@Kalonza Entweder, die Sitzung hat halt länger gedauert;-) Oder die BRM gehen arbeiten, aber Minus Stunden?
17.11.2007 um 11:55 Uhr
Blicke da immer noch nicht wirklich durch. Wenn ein BRM also außerhalb seiner normalen Tätigkeit zur Sitzung geht, erscheint es nicht zu seiner Schicht? Soweit richtig? Dabei kommt es im Normalfall nicht zur Regelarbeitszeit, das leuchtet ein. Das euch auf Minusstunden kein Aufschlag gehauen werden kann, hast du ja schon selber erkannt.
Verwandte Themen
Datenschutz / Unterlagen
ÄlterWenn Ihr Bewerbungsunterlagen zu Einstellungsprozessen erhaltet, was macht Ihr mit diesen Unterlagen, wenn der Prozess abgeschlossen ist? Und wie ist es mit Informationen, die ihr zu bzw. von einzelne
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Überstunden Betriebsratsarbeit
ÄlterHallo, ich leiste Betriebsratsarbeit, als stellvertretende Vorsitzende und bin im Unternehmen,als Teilzeitkraft ( 83 Std. im Monat ) beschäftigt. Auf Anfrage an meinen Vorgesetzten, auf Erhöhung
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e