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§ 87 BetrVG

T
Torsten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/in,

wir haben heute einer Arbeitszeitverlängerung an den Adventssamstagen nicht zugestimmt. Laut BetrVG §87 Abs. 2 sind wir da in der Mitbestimmung.

Meine Frage, müssen wir das in unserem Scheiben an die Geschäftsleitung begründen, oder reicht es aus, wenn wir ohne Begründung ablehnen.

MfG Torsten

99302

Community-Antworten (2)

K
Kölner

23.11.2011 um 18:32 Uhr

@Torsten Ihr habt gute Gründe, nehme ich an. Deswegen halte ich es für notwendig, diese dem AG auch mitzuteilen.

N
neskia

23.11.2011 um 18:56 Uhr

Gründe müsst ihr keine nennen. Wenn der AG aufgeführt hat warum er die Verlängerung wünscht, dann solltet ihr auch begründen, warum ihr ablehnt oder zumindest andeuten dass ihr die Gründe lieber in persönlich vorbringen wollt. Es wird sicher auf Verhandlungen hinaus laufen, da sollte am Anfang nicht gleich Frost herrschen.

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