Stellvertretende Geschäftsführerin als BR?
Hallo BR-Erfahrene,
bei uns im Betrieb (12 Mitarbeiter, vereinfachtes Wahlverfahren) werden am 25.03. die BR-Wahlen stattfinden. Laut dem Fristenrechner war letzten Donnerstag der letzte Tag zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Am Dienstag hatte sich eine Kollegin (keine leitende Angestellte) als einzige BR-Kandidatin zur Wahl gemeldet.
Am Donnerstag hat sie dann eine Vereinbarung unterschrieben, dass sie zum 01.04. stellvertretende Geschäftsführerin sein wird. Der Wahlvorstand hat davon aber erst am Freitag erfahren.
Diese Kollegin zählt meiner Meinung nach damit zu den leitenden Angestellten neben dem Geschäftsführer und kann daher zwar noch wählen, aber nicht mehr gewählt werden, oder?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Community-Antworten (4)
19.03.2022 um 20:21 Uhr
Das kommt wohl auf die Vereinbarung an. Wenn sie zwar stellvertretend tätig ist, aber praktisch nicht wirklich etwas entscheiden darf, muss sie damit noch lange nicht zu den LA zählen.
20.03.2022 um 01:06 Uhr
Generell gilt: Es kommt nicht auf Titel an, sondern auf die tatsächliche Praxis. Treffen auf die Kollegin die Kriterien zu (Kommentierung lesen!) dann ist sie LA, treffen diese nicht zu, dann ist sie es nicht. Und wenn sie auch als Titel "Kaiser von China" hätte ...
20.03.2022 um 13:54 Uhr
Ok, danke. Leider kenne ich ihre neue Funktionsbeschreibung noch nicht, aber unabhängig davon finde ich es nicht ok, dass sie die neue Stelle verschwiegen hat, obwohl sie vor Ende der Bewerbungsfrist davon wusste. Meiner Meinung nach ist das kein unbefangener BR! Die Situation in der Firma ist sowieso schwierig, diese Person arbeitet jetzt schon eng mit der Geschäftsführung zusammen....und es gibt leider keinen anderen Kandidaten. Gibt es außer dem Rücktritt des Wahlvorstands noch eine andere Möglichkeit, das Ganze noch zu stoppen?
20.03.2022 um 16:47 Uhr
Wenn der WV zur Ansicht gelangt, das Sie eine LA ist, entfällt die Wählbarkeit und die Wahl fällt aus.
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