Hallo
Darf eine stellvertretende Geschäftsführerin im Wahlvorstand sein?
Wir sind eigentlich zu dritt , und eine Kollegin die als Ersatz da war , ist leider länger erkrankt , und da hat der Betriebsrat jemanden zum Nachrücken gewählt , und das ist unsere Stellvertretene Geschäftsführerin.Da unsere 3 . Kollegin nun auch erkrankt ist , würde das heißen wir müssen die Wahl mit der Geschäftsführerin vorbereiten.
Ist das Rechtens?
Würde mich freuen wenn jemand helfen kann.