Erstellt am 21.11.2011 um 13:52 Uhr von apple
Hallo, Im BetrVG §2 Rn 45 und 53 wird die Zusammenarbeit behandelt, es besteht nur in bestimmten Fällen eine Verpflichtung, mit einer Gewerkschaft zusammenzuarbeiten. Der BR ist ein eigenständiges, von der Gewerkschaft unabhängiges Organ.
Erstellt am 21.11.2011 um 14:36 Uhr von gironimo
Zu beachten wären auch Rechte der Gewerkschaften: z.B. Teilnahme an der Betriebsversammlung und ggf. BR-Sitzungen u.s.w.
Der BR hat zwar keine "Verpflichtungen" - allerdings sollte der enge Zusammenhang zwischen tariflichen Regelungen und Möglichkeiten der Gestaltung von Tarifen im Zuge der Mitbestimmung gesehen werden (Stichwort: § 77.3 BetrVG und Öffnungsklauseln). Darum ist ein guter Kontakt immer wünschenswert (der aber zuweilen an zwischenmenschlichen Problemen scheitert). Ist ja im § 2 BetrVG auch so vorgesehen.
Abgrenzung ist der falsche Weg!
Erstellt am 21.11.2011 um 18:54 Uhr von mainpower
@Hotzenplotz,
warum stellt sich bei Euch die Frage??
Es ist immer von Vorteil mit der zuständigen Gewerkschaft zusammen zu arbeiten. Schließlich handelt ja die Gewerkschaft die Tarife, den Urlaub, Weihnachtsgeld usw. aus!
Erstellt am 21.11.2011 um 21:09 Uhr von Kölner
@mainpower
Nein. Es ist NICHT immer von Vorteil mit der Gewerkschaft zusammen zu arbeiten. Das stimmt einfach nicht.
Erstellt am 21.11.2011 um 21:11 Uhr von paula
Ob und ggf wie ein BR mit der GEW zusammenarbeitet sollte/muss jedes Gremium aber auch BRM selber emtscheiden.
Ob das wirklich positiv ist kann man nämlich nicht so einfach pauschal sagen...
Erstellt am 21.11.2011 um 22:11 Uhr von seesee
Unser BR-Gremium hat sehr viele Jahre ohne Gewerkschaft funktioniert, obwohl der Arbeitgeber sich freiwillig an den Manteltarifvertrag einer Gewerkschaft und auch an die Lohntabellen mitsamt tariflichen Erhöhungen gehalten hat. Allerdings wurde es schwierig, als der Betrieb verkauft wurde. Die neuen Gesellschafter wollten die Sozialleistungen nach und nach streichen. Da wurden wir auch gewerkschaftlich aktiv - innerhalb von 2 Monaten haben wir 70% der Belegschaft gewerkschaftlich organisiert. Da mussten die neuen Gesellschafter einlenken. Jetzt stehen wir kurz vor einem Anerkennungstarifvertrag...
Ergo: Die Zusammenarbeit mit der zuständigen Gewerkschaft ist nicht schlecht. Aber Ihr solltet trotzdem Eueren eigenen Kopf behalten und nicht blind der Gewerkschaft folgen. Spürt nach, was zu Euch passt und geht Euren Weg - und lasst Euch von der Gewerkschaft begleiten und beraten. Das war für uns jedenfalls das richtige Rezept.
Erstellt am 22.11.2011 um 08:25 Uhr von BRVLH
@Hotzenplotz,
auf deine zwei Fragen gibt es nur eine Antwort: NEIN
Der Rest der hier gepostet wurde sind nicht auf alle anwendbar, es sind Einzelfälle.